Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4757
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 105K
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 105 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø64/Ø56.6
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chevrolet
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CHIR, KL1J, KL1T Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4896 110 Nm
M12x1,5
J-A, KL1B Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4896 120 Nm
M12x1,5
RA-000778-E0-306-01~DW-5-105-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T e4*2007/46*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Chevrolet Aveo 205/50R17 A02) bis A10)
A01) K04)
215/45R17
A01) A93a)K04)
225/45R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIR e50*2007/46*0007*..
KL1J e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 104 Chevrolet Cruze 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck, Kombi) A93)
205/55R17
215/50R17
A01) A93a)K04) K41)
225/45R17
A93)
225/50R17
A01) K01)K04) K41)
235/45R17
A01) K04)
245/45R17
A01) K01)K04) K41)
RA-000778-E0-306-01~DW-5-105-56_5-ET35.docx
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Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A e4*2007/46*0537*..
KL1B e4*2007/46*0696*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Chevrolet Trax 205/65R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/55R17
A01) K03)K04)
235/55R17
A01) K01)K04)
245/50R17
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000778-E0-306-01~DW-5-105-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000778-E0-306-01~DW-5-105-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. : RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4757
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.08.2014
RA-000778-E0-306-01~DW-5-105-56_5-ET35.docx