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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                             QM-Nr.: 01 06 007

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          MILANO
                             Typ                             MI7080
                             Radgröße                        7,0J x 18H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             DF           MI7080/DF / ohne Ring               5/105/56,6             38       725     2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50203
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MI7080...(s.o)
                             Radgröße                        7,0J x 18H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der              Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Serienmutter M12x1,5 Kegel 60°       140                      -                    OE

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo          55, 70, 85    205/45R18    T90                                   A12 A14 A19
                             KL1T                    55, 70, 85    215/40R18    T89                                   Flh Lim S02
                             e4*2007/46*0270*..
                             Chevrolet Cruze /-SW    80-104        215/45R18    T89 T93                               A12 A14 A19
                             KL1J                    80-104        225/45R18                                          A58 Car Flh
                             e4*2001/116*0140*..                                                                      Lim S02
                             Chevrolet Trax          85-103        215/50R18    A92                                   A14 A19 A57
                             KL1B / J-A              85-103        215/55R18    A92                                   S02
                             e4*2007/46*0696*..;     85-103        225/50R18    A12
                             e4*2007/46*0537*..
                             Opel Astra K            70-147        205/40R18    A91 T82 T86                           A14 A19 A58
                             B-K                     70-147        205/45R18    A91                                   Flh NoS S02
                             e4*2007/46*0996*..      70-147        215/40R18    A91

                             Opel Astra K Sports   70-147          205/40R18    A91 T82 T86                           A14 A19 A58
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Tourer                70-147          205/45R18    A91                                   Car NoS S02
                             B-K                   70-147          215/40R18    A91
                             e4*2007/46*0996*02-..

                             Opel Astra-J            64-88,103     205/45R18    A91 R37                               A14 A19 A58
                             P-J, -/V, /SW           64-88,103     215/45R18    A91                                   Flh Lim S02
                             e1*2007/46*0141*..,     64-88,103     225/45R18    A12
                             e4*2007/46*0309*..,
                             e4*2007/46*0204*..
                             Opel Astra-J            70-88,103     205/45R18    A91 R37 T86 T90                       A14 A19 A58
                             P-J/SW, -/V             70-88,103     215/45R18    A91                                   Car S02
                             e4*2007/46*0204*..;     70-88,103     225/45R18    A12
                             e4*2007/46*0308*..
                             - Sports Tourer
                             - Station Wagon
                             Opel Mokka              81-103        215/50R18    A92                                   A14 A19 A57
                             J-A                     81-103        215/55R18    A92                                   S02
                             e4*2007/46*             81-103        225/50R18    A12
                             0537*00-14
                             Opel Mokka-X            81-112        215/50R18    A92                                   A14 A19 A57
                             J-A                     81-112        215/55R18    A92                                   S02
                             e4*2007/46*0537*15-..   81-112        225/50R18    A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 3 von 5

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                       Seite 4 von 5

                             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Oktober 2017 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50203 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 18H2 Typ MI7080
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 5 von 5

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Oktober 2017
§ 22 50203, Erweiterung 05




                             Schmidt                                                                      00281704.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim