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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   59R7755
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          59R7755.040
Radgröße:                                                7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     105 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   56,62 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 : Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CHIR, KL1J, KL1T                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2150 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000884-A0-104-14~DW-5-105-56_5-ET42_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T                           e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Aveo          205/50R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17

                                          225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
CHIR                            e50*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 104      Chevrolet Cruze          205/50R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A93)

                                          205/55R17
                                          A93a)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          225/45R17
                                          A93)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          245/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000884-A0-104-14~DW-5-105-56_5-ET42_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017




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