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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  GT808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 105K
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   105 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø64/Ø56.6
geprüfte Radlast:                                        760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
KL1T, KL1J, CHIR                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4896     110 Nm
                                 M12x1,5
J-A, KL1B                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4896   120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000891-A0-306-01~DW-5-105-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T                           e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Aveo          215/40R18                          A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)K13)K22)K28)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
CHIR                            e50*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 104      Chevrolet Cruze          215/45R18                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A01)K41)

                                          225/40R18
                                          A01)K04)

                                          225/45R18
                                          A01)K04)K41)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K41)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K41)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                            e4*2007/46*0537*..
KL1B                           e4*2007/46*0696*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Trax          215/55R18                          A02) bis A10)
                                        A01)K04)M00)

                                          225/50R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R18
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
     ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
     können.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
         um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
         Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017




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