Gutachten 366-0155-09-MURD-TG/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47326
ANLAGE: 22 Radtyp: CWE 85920
Hersteller: Borbet GmbH Stand: 01.04.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller : GMC (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120,65/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
121570120GMD CWE85920 LK120GMD ohne 70,1 900 2350 01//09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GMC
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET BLAZER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMT330 e13*93/81*0005*.. 142 235/50R19 99 10B; 11G; 11H;
e13*96/79*0005*.. 235/55R19-101 11A; 54A; XCA; 12A; 51A; 573; 581;
e13*98/14*0005*.. 245/45R19 98 71K; 721; 725; 73C;
255/45R19 100 11A; 24C; 74A; 744; 75I
255/50R19 103 11A; 24C; 54A; XCA;
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-09-MURD-TG/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47326
ANLAGE: 22 Radtyp: CWE 85920
Hersteller: Borbet GmbH Stand: 01.04.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-
Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der
Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
aufgeführt ist.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage
angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein.
XCA) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse sind folgende Nacharbeiten
erforderlich:
a) Es muß die hintere untere Ecke der vorderen Radabdeckungen und des vorderen Kotflügels
entsprechend des erforderlichen Reifenfreigangs gekürzt werden (Prüfung bei Lenkeinschlag).
b) Die in das Radhaus hineinragende Befestigungsschraube des Blechinnenkotflügels
muß durch eine Schraube mit nicht überstehendem Kopf ersetzt werden. Der
Innenkotflügel muß in diesem Bereich um ca. 5 - 10 mm in Richtung Spritzwand
eingeformt werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.