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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971
Nr. :                      RA-000689-E0-033
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 TZ 656


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     TZ 656
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Magma Tezzo
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              LK115
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      115 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    70,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke     :   Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
KLAC, KLAD, CHIC, CHIC-NA        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                MK048 120 Nm
                                 M12x1,5
KL1J, KL1Y, KL1YN, CHIO,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   MK048   110 Nm
CHIO-N                           M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971
Nr. :                      RA-000689-E0-033
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 TZ 656


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIC                             e11*2001/116*0341*..
CHIC-NA                          e50*2007/46*0081*..
KLAC                             e4*2001/116*0113*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190      Chevrolet Captiva         215/70R16                         A02) bis A10)
                                          A98a)N225)                        EF0)

                                          215/70R16 M+S
                                          A98a)

                                          225/65R16
                                          A98a)N235)

                                          225/65R16 M+S
                                          A98a)

                                          225/70R16
                                          N235)

                                          225/70R16 M+S

                                          235/65R16
                                          A98a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971
Nr. :                      RA-000689-E0-033
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 TZ 656


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAD                             e4*2001/116*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167      Chevrolet Captiva MAXX 215/70R16                            A02) bis A10)
                                          A98a)N225)                        EF0)

                                          215/70R16 M+S
                                          A98a)

                                          225/65R16
                                          A98a)N235)

                                          225/65R16 M+S

                                          225/70R16
                                          N235)

                                          225/70R16 M+S

                                          235/65R16
                                          A98a)

                                          235/70R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO                             e50*2007/46*0050*..
CHIO-N                           e50*2007/46*0060*..
KL1Y                             e4*2007/46*0224*..
KL1YN                            e4*2007/46*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Chevrolet Orlando         215/60R16                         A02) bis A10)
                                          A93)

                                          225/55R16
                                          A93)

                                          235/55R16
                                          A01)A93a)K43)K44)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971
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Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 TZ 656


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120      Chevrolet Cruze          205/60R16                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A93)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16

                                          225/55R16
                                          A93a)

                                          235/50R16

                                          235/55R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971
Nr. :                      RA-000689-E0-033
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 TZ 656


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp-
     ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
     können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von
         der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
         kürzen.




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Teiletyp :                 TZ 656


K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach
         vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ TZ 656 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2014




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