Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971 Nr. : RA-000689-E0-033 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : TZ 656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TZ 656 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Magma Tezzo Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK115 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 115 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chevrolet Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment KLAC, KLAD, CHIC, CHIC-NA Radmutter, Kegel 60°, Gewinde MK048 120 Nm M12x1,5 KL1J, KL1Y, KL1YN, CHIO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde MK048 110 Nm CHIO-N M12x1,5 RA-000689-E0-033-08~DW-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971 Nr. : RA-000689-E0-033 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : TZ 656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIC e11*2001/116*0341*.. CHIC-NA e50*2007/46*0081*.. KLAC e4*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 190 Chevrolet Captiva 215/70R16 A02) bis A10) A98a)N225) EF0) 215/70R16 M+S A98a) 225/65R16 A98a)N235) 225/65R16 M+S A98a) 225/70R16 N235) 225/70R16 M+S 235/65R16 A98a) RA-000689-E0-033-08~DW-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971 Nr. : RA-000689-E0-033 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : TZ 656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KLAD e4*2001/116*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 215/70R16 A02) bis A10) A98a)N225) EF0) 215/70R16 M+S A98a) 225/65R16 A98a)N235) 225/65R16 M+S 225/70R16 N235) 225/70R16 M+S 235/65R16 A98a) 235/70R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIO e50*2007/46*0050*.. CHIO-N e50*2007/46*0060*.. KL1Y e4*2007/46*0224*.. KL1YN e4*2007/46*0295*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 120 Chevrolet Orlando 215/60R16 A02) bis A10) A93) 225/55R16 A93) 235/55R16 A01)A93a)K43)K44) RA-000689-E0-033-08~DW-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971 Nr. : RA-000689-E0-033 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : TZ 656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL1J e4*2001/116*0140*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 120 Chevrolet Cruze 205/60R16 A02) bis A10) (Stufenheck, Kombi) A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 A93a) 235/50R16 235/55R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000689-E0-033-08~DW-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971 Nr. : RA-000689-E0-033 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : TZ 656 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten, - die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu kürzen. RA-000689-E0-033-08~DW-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48971 Nr. : RA-000689-E0-033 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : TZ 656 K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TZ 656 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.08.2014 RA-000689-E0-033-08~DW-5-115-70-ET40.docx