Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-H0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 115 A
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,27 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
alternative Radlast: 686 kg
bei Reifenabrollumfang: 2178 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chevrolet
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
KLAC, KLAD, CHIC Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
M12x1,5
RA-000385-H0-015-15b~DW-5-115-70-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-H0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: KLAC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 110 Chevrolet Captiva 225/60R17 A02) bis A10)
235/60R17
245/55R17
A01)K04)
255/55R17
A01)K03)K04)
169 Chevrolet Captiva 225/60R17 M+S A02) bis A10)
E18)
235/60R17
245/55R17
A01)K04)
255/55R17
A01)K03)K04)
e4*2001/116*0113*14 1205/1340(0) 5/115/70
Typ: CHIC
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Chevrolet Captiva LPG 225/60R17 A02) bis A10)
235/60R17
245/55R17
A01)K04)
255/55R17
A01)K03)K04)
e11*2001/116*0341*03 1205/1340(0) 5/115/70
RA-000385-H0-015-15b~DW-5-115-70-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-H0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: KLAD
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17 M+S A02) bis A10)
225/60R17
E57)
235/60R17
A01)K04)
245/55R17
A01)K04)
255/55R17
A01)K02)K03)
e4*2001/116*0117*08 1205/1340(0) 5/115/70
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
sind sie nicht zulässig.
Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeits-
kennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
wendet werden.
RA-000385-H0-015-15b~DW-5-115-70-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-H0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
215/70R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahr-
zeuges zugelassen sind.
E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße
ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000385-H0-015-15b~DW-5-115-70-ET38.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-H0-015
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 08.12.2009
RA-000385-H0-015-15b~DW-5-115-70-ET38.doc