Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     1/4                                                                 Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       53R8805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              53R8805.092
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          115 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        70,27 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
CHIC, KLAC, KLAD                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               2150     120 Nm
                                     M12x1,5
KL1J                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  2150       110 Nm
                                     M12x1,5


Typ:                           KLAC
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 169   Chevrolet Captiva         225/55R18                              A02) bis A10)
                                        E42)

                                         235/55R18

                                         245/50R18
                                         A01)K04)
e4*2001/116*0113*15   1205/1340(0)                                            5/115/70




RA-000594-A0-104-17~DW-5-115-70-ET40_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     2/4                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


Typ:                           CHIC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 100   Chevrolet Captiva LPG     225/55R18                         A02) bis A10)

                                         235/55R18

                                         245/50R18
                                         A01)K04)
e11*2001/116*0341*04   1205/1340(0)                                       5/115/70



Typ:                           KLAD
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 167   Chevrolet Captiva MAXX 225/55R18                            A02) bis A10)
                                        E42)

                                         235/55R18
                                         A01)K04)

                                         245/50R18
                                         A01)K03)K04)

                                         255/50R18
                                         A01)K02)K03)
e4*2001/116*0117*08    1205/1340(0)                                       5/115/70



Typ:                          KL1J
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Chevrolet Cruze          215/45R18                          A02) bis A10)

                                         225/40R18

                                         225/45R18
                                         A01)K41)

                                         235/40R18
                                         A01)K41)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K04)K41)
e4*2001/116*0140*03    1220/980                                           5/105/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

RA-000594-A0-104-17~DW-5-115-70-ET40_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     3/4                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab
     Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000594-A0-104-17~DW-5-115-70-ET40_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R8805


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflü-
       gels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor
       bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximal-
       möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem
       oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um
       10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinter-
       kannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an
       das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.


Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011




RA-000594-A0-104-17~DW-5-115-70-ET40_53R8805.doc
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen