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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     C18 706
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 CMS
Radausführung:                                           CMS 607/02
Artikel- oder Katalog-Nr:                               C18 706 40 70
Radgröße:                                                7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       115 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      70,20 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller / Marke       : Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CHIC, KLAC, KLAD                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 Z75     120 Nm
                                 M12x1,5
KL1J                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     Z75   110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000519-A0-233-21~DW-5-115-70-70_2-40-C18_706_40_70.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           KLAC
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 169   Chevrolet Captiva         215/70R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A98a)

                                         215/70R16
                                         A98a)E05a)

                                         225/65R16
                                         A98a)E42)

                                         225/70R16
                                         E42)

                                         235/65R16

                                         255/60R16
                                         A01)K04)

e142001/116*0117*14    1205/1340(0)                                       5/115/70



Typ:                           CHIC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Chevrolet Captiva LPG     215/70R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A98a)

                                         215/70R16
                                         A98a)E05a)

                                         225/65R16
                                         A98a)E42)

                                         225/70R16
                                         E42)

                                         235/65R16

                                         255/60R16
                                         A01)K04)
e11*2001/116*0341*03   1205/1340(0)                                       5/115/70




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           KLAD
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 167   Chevrolet Captiva Maxx    215/70R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A98a)

                                         215/70R16
                                         A98a)E05a)

                                         225/65R16
                                         A98a)E42)

                                         225/70R16
                                         E42)

                                         235/65R16
                                         A01)K04)

                                         255/60R16
                                         A01)K02)K03)
e142001/116*0117*08   1205/1340(1340)                                     5/115/70



Typ:                          KL1J
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0140*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Chevrolet Cruze          205/55R16                          A02) bis A10)
              (Stufenheck)             A93)

                                         205/60R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93a)

                                         225/50R16
                                         A93)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01)K04)K41)

                                         235/55R16
                                         A01)K04)K41)
e4*2001/116*0140*02   1220/980(0)                                         5/105/56,5




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Teiletyp :                  C18 706


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei-
     tung des Fahrzeugherstellers).

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab
     Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um
       10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinter-
       kannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an
       das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.




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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-21~DW-5-115-70-70_2-40-C18_706_40_70.doc




RA-000519-A0-233-21~DW-5-115-70-70_2-40-C18_706_40_70.doc
						
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