Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 115G
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø70.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chevrolet
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CHIC, KLAC, KLAD Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4808 120 Nm
M12x1,5
KL1J, KL1Y, KL1YN, CHIO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4808 110 Nm
CHIO-N M12x1,5
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAD e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 215/70R16 A02) bis A10)
A98a)N225) EF0)
215/70R16 M+S
A98a)
225/65R16
A98a)N235)
225/65R16 M+S
A98a)
225/70R16
N235)
225/70R16 M+S
235/65R16
A01) A98a)K04)
235/70R16
A01) K04)
255/60R16
A01) K02)K03)
255/65R16
A01) K02)K03)
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx
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Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: KLAC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 135 Chevrolet Captiva 215/70R16 M+S A02) bis A10)
A98a)
215/70R16
A98a)E05a)
225/65R16
A01)A98a)E42)K04)
225/70R16
E42)
235/65R16
A01)K04)
255/60R16
A01)K02)K03)
169; 190 Chevrolet Captiva 215/70R16 M+S A02) bis A10)
A98a)
225/65R16 M+S
A01)A98a)E42)K04)
225/70R16 M+S
E42)
235/65R16 M+S
A01)K04)
255/60R16 M+S
A01)K02)K03)
e4*2001/116*0113*21 1205/1340(0) 5/115/70
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Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: CHIC
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Chevrolet Captiva LPG 215/70R16 A02) bis A10)
A98a)
225/65R16
A01)A98a)K04)
225/70R16
235/65R16
A01)K04)
255/60R16
A01)K02)K03)
e11*2001/116*0341*04 1205/1340(0) 5/115/70
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120 Chevrolet Cruze 205/60R16 A02) bis A10)
(Stufenheck, Kombi) A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/55R16
A01) K01)K04)
235/50R16
A01) K01)K04) K41)
235/55R16
A01) K01)K04) K41)
245/50R16
A01) K01)K02) K41)
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx
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Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO e50*2007/46*0050*..
CHIO-N e50*2007/46*0060*..
KL1Y e4*2007/46*0224*..
KL1YN e4*2007/46*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120 Chevrolet Orlando 215/60R16 A02) bis A10)
A01) A93a)K43) K44)
225/55R16
A01) A93)K43) K44)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von
der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
kürzen.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach
vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-D0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.07.2014
RA-000738-D0-306-03~DW-5-115-70-ET35.docx