Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 51R8805.092
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,27 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CHIC, KLAC, KLAD Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 120 Nm
M12x1,5
CHIO, CHIO-N, KL1J, KL1Y, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 110 Nm
KL1YN M12x1,5
RA-000509-E0-104-29a~DW-5-115-70-ET42_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: KLAC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190 Chevrolet Captiva 225/55R18 A02) bis A10)
E42)
235/55R18
245/50R18
e4*2001/116*0113*23 1250/1350(0) 5/115/70
Typ: CHIC
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Chevrolet Captiva LPG 225/55R18 A02) bis A10)
235/55R18
245/50R18
e11*2001/116*0341*04 1205/1340(0) 5/115/70
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAD e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 225/55R18 A02) bis A10)
N235)
235/55R18
245/50R18
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120 Chevrolet Cruze 215/45R18 A02) bis A10)
(Stufenheck, Kombi)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
245/40R18
A01)K41)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO e50*2007/46*0050*..
CHIO-N e50*2007/46*0060*..
KL1Y e4*2007/46*0224*..
KL1YN e4*2007/46*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120 Chevrolet Orlando 215/45R18 A02) bis A10)
225/45R18
235/40R18
A01)K43)K44)
235/45R18
A01)K43)K44)
245/40R18
A01)K43)K44)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000509-E0-104-29a~DW-5-115-70-ET42_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von
der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
kürzen.
RA-000509-E0-104-29a~DW-5-115-70-ET42_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach
vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.05.2014
RA-000509-E0-104-29a~DW-5-115-70-ET42_51R8805.docx