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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         56R7705.092
               Radausführungskennz.:                                  56R7705.092
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     115 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48935*15




               Mittenlochdurchmesser:                                   70,27 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      755 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   GM DAEWOO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KLAD                            e4*2001/116*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 167      Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17                           A02) bis A10)
                                                        A98a) N235)                       BF1)

                                                        225/60R17 M+S
                                                        A98a)

                                                        235/60R17

                                                        235/65R17

                                                        245/55R17
                                                        A01) K04)

                                                        245/60R17
                                                        A01) K04)
§22 48935*15




                                                        255/55R17
                                                        A01) K04)

                                                        255/60R17
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL1J                            e4*2001/116*0140*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 120      Chevrolet Cruze          205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Stufenheck, Kombi)      A93)                              BF2)

                                                        205/55R17
                                                        A93a)

                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        225/45R17
                                                        A93)

                                                        225/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CHIO                           e50*2007/46*0050*..
               CHIO-N                         e50*2007/46*0060*..
               KL1Y                           e4*2007/46*0224*..
               KL1YN                          e4*2007/46*0295*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 120      Chevrolet Orlando       215/50R17                         A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF2)

                                                       215/55R17
                                                       A93a)

                                                       225/50R17
                                                       A01) A93) K43) K44)

                                                       235/50R17
                                                       A01) K43) K44)
§22 48935*15




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705



               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 48935*15




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von der
                         Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
                      • die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
                         kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705



               K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne ein
                         Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
                         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 22 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024
§22 48935*15
						
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