Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8018
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 115
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,27 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CHIC, KLAC, KLAD Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
KL1J, KL1Y, KL1YN, CHIO Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
RA-000729-B0-015-26a~DW-5-115-70-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIC e11*2001/116*0341*..
KLAC e4*2001/116*0113*..
KLAD e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190 Chevrolet Captiva, - MAXX, 225/55R18 A02) bis A10)
- LPG N235)
235/55R18
A01)K04)
245/50R18
A01)K04)
245/55R18
A01)G1S)K04)
255/50R18
A01)K02)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120 Chevrolet Cruze 215/45R18 A02) bis A10)
(Stufenheck, Kombi)
225/40R18
225/45R18
A01)K41)
235/40R18
A01)K41)
245/40R18
A01)K01)K04)K41)
RA-000729-B0-015-26a~DW-5-115-70-ET40.docx
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Nr. : RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO e50*2007/46*0050*..
KL1Y e4*2007/46*0224*..
KL1YN e4*2007/46*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120 Chevrolet Orlando 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/45R18
A01)A93)K43)K44)
235/40R18
A01)A93)K43)K44)
245/40R18
A01)A93)K43)K44)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/65R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000729-B0-015-26a~DW-5-115-70-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von
der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
- die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
kürzen.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach
vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen,
- der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
-
Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.05.2013
RA-000729-B0-015-26a~DW-5-115-70-ET40.docx