ABE: 48859
Design:
C 12
Radnummer:
C12 656 50 10
Daten:
6.5x16" ET50 LK5/114.3/R67.2
CMS 730/04
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48859*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: C12 656
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48859*01
Die ABE-Nr. 48859 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ C12 656,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) vom
19.08.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
13 (1. Ausfertigung)
1 - 8; 10 - 12 (2. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.08.2013
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 28.08.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
19.08.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48859*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 656
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Zentrierring Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum
(mm)
C12 656 39 95 730/01 JF / ohne Ring 5/105/56,6 39 620 2025 4/2012
730/01 SD / ohne Ring
730/01 CMS / ohne Ring
C12 656 50 56 730/05 JF / ohne Ring 5/108/63,4 50 650 1990 4/2012
730/05 SD / ohne Ring
730/05 CMS / ohne Ring
C12 656 50 60S 730/06 JF / ohne Ring 5/112/57,1 50 650 1990 4/2012
730/06 SD / ohne Ring
730/06 CMS / ohne Ring
C12 656 49 62S 730/07 SD / ohne Ring 5/112/66,6 49 650 1990 5/2013
C12 656 43 10 730/03 JF / 5/114,3/60,1 43 620 2160 4/2012
SR10 Ø67,2 Ø60,1
730/03 SD /
SR10 Ø67,2 Ø60,1
730/03 CMS /
SR10 Ø67,2 Ø60,1
C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/60,1 50 620 2090 4/2012
SR10 Ø67,2 Ø60,1
730/04 SD /
SR10 Ø67,2 Ø60,1
730/04 CMS /
SR10 Ø67,2 Ø60,1
C12 656 43 10 730/03 JF / 5/114,3/64,1 43 620 2160 4/2012
SR12 Ø67,2 Ø64,1
730/03 SD /
SR12 Ø67,2 Ø64,1
730/03 CMS /
SR12 Ø67,2 Ø64,1
C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/64,1 50 620 2090 4/2012
SR12 Ø67,2 Ø64,1
730/04 SD /
SR12 Ø67,2 Ø64,1
730/04 CMS /
SR12 Ø67,2 Ø64,1
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Zentrierring Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum
(mm)
C12 656 43 10 730/03 JF / 5/114,3/66,1 43 620 2160 4/2012
SR14 Ø67,2 Ø66,1
730/03 SD /
SR14 Ø67,2 Ø66,1
730/03 CMS /
SR14 Ø67,2 Ø66,1
C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/66,1 50 620 2090 4/2012
SR14 Ø67,2 Ø66,1
730/04 SD /
SR14 Ø67,2 Ø66,1
730/04 CMS /
SR14 Ø67,2 Ø66,1
C12 656 43 10 730/03 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 43 620 2160 4/2012
730/03 SD / ohne Ring
730/03 CMS / ohne Ring
C12 656 50 10 730/04 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 620 2090 4/2012
730/04 SD / ohne Ring
730/04 CMS / ohne Ring
C12 656 41 70 730/02 JF / ohne Ring 5/115/70,2 41 650 2160 4/2012
730/02 SD / ohne Ring
730/02 CMS / ohne Ring
Kennzeichnung
KBA-Nummer 48859
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen wahlweise JF; SD; CMS
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluss Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/105 39 620 2025
5/115 41 650 2160
5/112 49 650 1990
5/108 50 650 1990
5/114,3 50 620 2090
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/105/56,6 205/55R16 39 620
5/108/63,4 195/50R16 50 650
5/114,3/67,1 195/50R16 50 620
5/115/70,2 205/55R16 41 650
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 235/60R16 50 650
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,922 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland China, Wuxi ab April 2012
durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Anlagen
Anlage zur Radbeschreibung - 15.01.2013
mit Änderung vom 01.07.2013
Beschreibung (CMS) C12 656 08.11.2012
Radzeichnung (CMS) J730 000-A 05.01.2012
mit Änderung vom 23.02.2012
Radzeichnung (CMS) J730 001 03.01.2012
Radzeichnung (CMS) J730 002 04.01.2012
Radzeichnung J730 003 03.01.2012
Radzeichnung J730 004 04.01.2012
Radzeichnung J730 005 04.01.2012
Radzeichnung J730 006 04.01.2012
Beschreibung (JF) C12 656 26.03.2012
Radzeichnung (JF) 54711665-A1 20.08.2012
Radzeichnung (JF) 54711665-A2 20.08.2012
Beschreibung (SD) C12 656 15.10.2012
Radzeichnung (SD) 306-3101001 Bl.1/2 08.02.2012
mit Änderung vom 06.06.2013
Radzeichnung (SD) 306-3101001 Bl.2/2 08.02.2012
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Zentrierringzeichnung Übersicht Zentrierringe 18.01.2012
mit Zeichnungen
Stand 02.08.2012
Befestigungsmittelzeichnung Übersicht Befestigungsmittel 09.02.2010
mit Zeichnungen
Stand 02.08.2012
Verwendungsbereich Anlage 1 - 12
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. August 2013
Bohlander 00199035.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 1 von 5
Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 656 730/01 JF / ohne Ring 5/105/56,6 39 620 2025
39 95
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48859
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 55, 70, 85 205/55R16 A12 A02 A04 A05
KL1T 55, 70, 85 225/50R16 A01 A12 K2b K4h R03 A08 A09 A16
e4*2007/46*0270*.. A21 Flh Lim
V16 S01
Chevrolet Cruze 80-104 205/60R16 A33 A02 A04 A05
KL1J 80-104 215/55R16 A12 A08 A09 A16
e4*2001/116*0140*.. 80-104 215/60R16 A01 A12 G03 A21 A58 Flh
80-104 215/60R16 A12 R09 Lim V16 S01
80-104 225/55R16 A12
80-104 235/50R16 A12
Opel Astra-J 64-88,103 205/55R16 A33 R09 A02 A04 A05
P-J, -/V 64-88,103 205/60R16 A91 A08 A09 A16
e1*2007/46*0141*..; 64-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 A21 A58 Flh
e4*2007/46*0308*.. 64-88,103 215/55R16 A91 V16 S01
64-88,103 215/60R16 A01 A12 G03
64-88,103 215/60R16 A12 R09
64-88,103 225/55R16 A12
64-88,103 235/50R16 A12
Opel Astra-J 70-88,103 205/55R16 A33 R09 A02 A04 A05
P-J/SW 70-88,103 205/60R16 A91 A08 A09 A16
e4*2007/46*0204*.. 70-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 A21 A58 Car
- Sports Tourer 70-88,103 215/55R16 A91 V16 S01
- Station Wagon 70-88,103 215/60R16 A01 A12 G03
70-88,103 215/60R16 A12 R09
70-88,103 225/55R16 A12
70-88,103 235/50R16 A12
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 5 von 5
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 4. September 2012
Haasis 00184294.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 1 von 5
Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 656 730/04 JF / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 50 620 2090
50 10
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48859
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 4WD 66,77,81 215/65R16 A11 A02 A04 A05
SD/SR 66,77,81 225/60R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0314*..; 66,77,81 235/60R16 A12 A21 A56 KOV
e2*2001/116*0323*..; X82 S01
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Renault Fluence 63-103 205/60R16 A91 A02 A04 A05
Z 63-103 215/55R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/55R16 A12 A21 Sth S01
e2*2007/46*0010*.. 63-103 235/50R16 A12
- Limousine
Renault Megane 78-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05
Z 78-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 78-103 215/55R16 A12 A21 Cbo V16
- Cabriolet 78-103 225/50R16 A12 S01
Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05
Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 A21 Car V16
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A12 S01
- Grandtour
Renault Megane 63-103 205/55R16 A11 A02 A04 A05
Z 63-103 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A12 A21 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A12 V16 S01
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 124 A02 A04 A05
JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 124 A08 A09 A16
e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/55R16 A33 124 A21 A58 A60
e2*2007/46*0011*.. 63-103 225/50R16 A91 T92 T93 124 B03 V16 S01
- Scénic / Gr. Scénic 63-103 225/55R16 A91 124
Auflagen und Hinweise
124 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55054912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Vorderachse Hinterachse (Forts.)
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1..
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 4. September 2012
Haasis 00184302.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring kreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/60,1 50 620 2090
SR10 Ø67,2 Ø60,1
730/04 SD /
SR10 Ø67,2 Ø60,1
730/04 CMS /
SR10 Ø67,2 Ø60,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48859
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 -
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat, Lexus, Suzuki, Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 205/55R16 R37 A02 A04 A05
FY 79-99,2 205/60R16 A08 A09 A12
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/55R16 A16 A21 A57
Flh KMV S05
Lexus IS200, IS300 114-157 205/55R16 A02 A04 A05
XE1 A08 A09 A11
e11*98/14*0110*.., A16 A21 B03
e11*2001/116*0110*. Car Lim S06
Suzuki Kizashi 131 215/55R16 A91 A02 A04 A05
FR 131 215/60R16 A91 A08 A09 A16
e4*2007/46*0142*.. 131 225/55R16 A12 A21 A57 Lim
131 235/50R16 A12 S03
Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 R37 A02 A04 A05
EY 66-99,2 205/60R16 A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A16 A21 A58
e4*2007/46*0284*.. Flh KOV S05
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 R37 A02 A04 A05
EY 66-99,2 205/60R16 A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A16 A21 A57
e4*2007/46*0284*.. Flh KMV S05
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A02 A04 A05
GY 79,82,88 215/55R16 A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..; A16 A21 A58
e4*2007/46*0291*.. Flh KOV S02
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A02 A04 A05
GY 79,82,88 215/55R16 A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..; A16 A21 A57
e4*2007/46*0291*.. Flh KMV S02
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79, 88 195/60R16 A39 A02 A04 A05
GY 79, 88 205/55R16 A12 A08 A09 A16
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 205/60R16 A01 A12 G03 A21 A58 Lim
- Limousine 79, 88 205/60R16 A12 R09 V16 S02
79, 88 215/50R16 A12
79, 88 215/55R16 A12
79, 88 225/50R16 A01 A12 K1c
Toyota Auris (I) 66-108 205/55R16 A02 A04 A05
E15J, E15UT.. 66-108 225/50R16 R03 A08 A09 A12
e11*2001/116*0299*..; 66-97 195/55R16 R37 T87 A16 A21 B96
0305*00-13; Flh V16 S04
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris (I) 2,2D 130 205/55R16 A02 A04 A05
E15UT 130 225/50R16 R03 A08 A09 A12
e11*2001/116* A16 A21 B96
0305*00-13 Flh V16 S04
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 91, 97 195/55R16 A90 R37 A02 A04 A05
E15UT, E15UTN 91, 97 195/60R16 A90 R37 A08 A09 A16
e11*2001/116* 91, 97 205/55R16 A12 A21 A58 B96
0305*14-..; 91, 97 225/50R16 A12 R03 F24 Flh V16
e11*2007/46* S04
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II) 66, 73 195/55R16 A90 R37 A02 A04 A05
E15UT, E15UTN 66, 73 195/60R16 A90 R37 A08 A09 A16
e11*2001/116* 66, 73 205/55R16 A12 A21 A58 B96
0305*14-..; 66, 73 225/50R16 A12 R03 F23 Flh V16
e11*2007/46* S04
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Camry 112,137 215/60R16 A02 A04 A05
V3 A08 A09 A11
e6*98/14*0085*.., A16 A21 S04
e6*2001/116*0085*..
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B96 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 296 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2013 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. August 2013
Bohlander 00198714.DOC
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
ring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/64,1 50 620 2090
SR12 Ø67,2 Ø64,1
730/04 SD /
SR12 Ø67,2 Ø64,1
730/04 CMS /
SR12 Ø67,2 Ø64,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48859
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord 113 205/50R16 A02 A04 A05
CL3, CL4 A08 A09 A12
e11*98/14*0165*.., A16 A21 S01
e11*98/14*0166*..
Honda Accord 103-140 205/55R16 A11 A02 A04 A05
CL7, CL9, CN1 103-140 225/50R16 A12 A08 A09 A16
e6*2001/116*0091, A21 Sth V16
0092, 0096*.. S01
Honda Accord 110, 115 215/55R16 A31 A02 A04 A05
CU1,CU3 110, 115 215/60R16 A31 A08 A09 A16
e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A90 A21 B03 Lim
0113, 0115*.. 115 205/60R16 A31 S01
Honda Accord Coupe 147 205/55R16 A02 A04 A05
CG2 A08 A09 A16
e6*95/54/0049*.. A21 A30 S01
Honda Accord Tourer 103-140 205/55R16 A11 A02 A04 A05
CM1,CM2,CN2 103-140 225/50R16 A12 A08 A09 A16
e6*2001/116*0093, A21 Car V16
0094,0097*.. S01
Honda Accord Tourer 110, 115 215/55R16 A31 A02 A04 A05
CW1, CW3 110, 115 215/60R16 A31 A08 A09 A16
e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A90 A21 B03 Car
0120,0122*.. 115 205/60R16 A31 S01
Honda CR-V (II) 110 205/65R16 A02 A04 A05
RD8 110 215/60R16 A08 A09 A12
e11*98/14*0190* A16 A21 S01
00-01
Honda CR-V (II) 103-110 215/65R16 A02 A04 A05
RD8, RD9 A08 A09 A13
e11*98/14*0190*02-.. A16 A21 S01
e11*2001/116*0234*.
Honda Civic 61-103 205/55R16 A90 A02 A04 A05
FK1, FK2, FK3 61-103 215/55R16 A12 A08 A09 A16
e11*2001/116* 61-103 225/50R16 A12 A21 Flh V16
0255*00-06, S01
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic 73, 104 195/60R16 A90 R37 A02 A04 A05
FK1, FK2, FK3 73-110 205/50R16 A12 T87 A08 A09 A16
e11*2001/116* 73-110 205/55R16 A12 A21 Flh V16
0255*07-.., 73-110 215/55R16 A12 S01
0256*07-.., 73-110 225/50R16 A12
0257*06-..
- Modell 2012
Honda Civic TypeS,R 73-148 205/55R16 A90 A02 A04 A05
FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 215/55R16 A12 A08 A09 A16
e11*2001/116* 73-148 225/50R16 A12 A21 Flh V16
0297,0306,0298, S01
0334*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda FR-V 92,103,110 205/55R16 A02 A04 A05
BE1, BE3 92,103,110 225/50R16 A08 A09 A12
e6*2001/116*0099*.. A16 A21 V16
e6*2001/116*0100*.. S01
Honda FR-V 103 205/55R16 T89 A02 A04 A05
BE5 103 225/50R16 A08 A09 A12
e6*2001/116*0104*.. A16 A21 V16
S01
Honda Legend 151-153 215/55R16 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04
KA9 A05 A08 A09
e6*93/81*0022*.., A12 A16 A21
e6*95/54*0022*.. B03 S01
Honda Prelude 136, 147 205/50R16 A02 A04 A05
BB6 A08 A09 A16
e6*95/54*0037*.. A21 A30 S01
Honda Prelude 4WS 136 205/50R16 A02 A04 A05
BB8 A08 A09 A16
e6*95/54*0038*.. A21 A30 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 4 von 6
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2013 in Lambsheim statt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. August 2013
Bohlander 00198715.DOC
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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
ring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 656 50 10 730/04 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 620 2090
730/04 SD / ohne Ring
730/04 CMS / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48859
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mazda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i30 /-cw 66-105 195/55R16 A33 R37 A02 A04 A05
FD, FDH 66-105 205/55R16 A12 A08 A09 A16
e11*2001/116*0313*. 66-105 215/50R16 A12 A21 B42 Car
e11*2001/116*0343*. Flh S02
e11*2007/46*0225*..
Kia cee'd 66-106 195/55R16 A33 R37 A02 A04 A05
ED 66-106 205/55R16 A12 A08 A09 A16
e4*2001/116*0121*.; 66-106 215/50R16 A12 A21 B42 Car
e4*2007/46*0132*.. Cpe Flh S02
- pro_cee'd /-SW
Mazda 3 62-110 205/55R16 A39 A02 A04 A05
BK A08 A09 A16
e1*2001/116*0234*.. A21 B02 B03
Flh Lim S02
Mazda 3 77-136 205/55R16 A11 A02 A04 A05
BL 77-136 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e11*2001/116*0262*. A21 B03 Flh
Sth S02
Mazda 5 81-107 205/55R16 A39 T90 T91 A02 A04 A05
CR1 A08 A09 A16
e13*2001/116*0156*. A21 B02 B03
S02
Mazda 5 85 195/55R16 A91 R37 T91 A02 A04 A05
CW 85 195/60R16 A12 R37 T93 A08 A09 A16
e1*2007/46*0433*.. 85,106,110 205/55R16 A12 T91 A21 A58 S02
Mazda 6 119-122 205/55R16 A33 M+S A02 A04 A05
GG/GY; GG1/GY1 88-108 205/55R16 A33 A08 A09 A16
e1*98/14*0188*..; 88-108 215/50R16 A12 A21 B03 Car
e11*2001/116*0203*. Flh Lim S02
Mazda 6 88-136 195/65R16 A13 R37 A02 A04 A05
GH 88-136 205/55R16 A33 T88 T89 A08 A09 A16
e1*2001/116* 88-136 205/60R16 A33 A21 A58 Car
0448*00-13 88-136 215/55R16 A12 Flh Lim V16
88-136 225/50R16 A01 A12 K1a S02
88-136 225/55R16 A01 A12 K1a K42
Mazda 6 107-141 215/65R16 A39 M+S A02 A04 A05
GJ, GH 107-141 225/60R16 A39 M+S A08 A09 A16
e1*2007/46*1001*.. 107-141 235/60R16 A12 M+S A21 A58 Car
e1*2001/116* Lim S03
0448*14-..
- ab Modell 2013
Mazda MX-5 93, 118 205/50R16 A02 A04 A05
NC1, NC1E A08 A09 A12
e11*2001/116*0202*. A16 A21 B03
e1*2001/116*0371*.. S02
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda Tribute 91 215/70R16 A02 A04 A05
EP, -/R, EP2, -/R- A08 A09 A13
e4*98/14* A16 A21 B02
0044, 0052*.., B03 KOV S02
e13*2001/116*
0090, 0092*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Mazda Xedos 9 105-155 205/55R16 R37 A02 A04 A05
TA 105-155 215/55R16 A08 A09 A16
G517, A21 A30 S02
e13*95/54*0002*..,
e13*98/14*0002*..
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B42 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 6 von 6
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2013 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. August 2013
Bohlander 00198716.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim