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							Teilegutachten 366-0051-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: D216
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 30.10.2013
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Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK),
                                          OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                   loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
105556640           D216 105                ohne                        56,6                   650    2200     07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                          125 Nm für Typ : KL1B
                                          140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16             51G                       Kombi; Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          215/55R16 93                                    Schrägheck;
                                          215/60R16             51G                       Frontantrieb;
                                          225/55R16 95          22P                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 85       195/55R16 87      5ET                       Stufenheck;
                                              195/60R16 89                                Schrägheck;
                                              205/50R16 87      5ET                       Frontantrieb;
                                              205/55R16 91                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R16 89                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/65R16 92           12I                       Kombilimousine; MPV;
                                         205/65R16 95           12I                       Allradantrieb;
                                         205/70R16 97           12A                       Frontantrieb;
                                         215/65R16 98           12A                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 4UE

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : P-J/SW



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0051-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: D216
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 30.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16              51G                       Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16              51G                       TOURER; Kombi;
                                         205/65R16              51G                       Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/60R16              51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R16 92                                     729; 73C; 74A; 76U
                                         225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16              51G                       Stufenheck;
                                         205/60R16              51G                       Schrägheck;
                                         205/65R16              51G                       Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/60R16              51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R16 92                                     729; 73C; 74A; 76U
                                         225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16              51G                       Stufenheck;
                                         205/60R16              51G                       Schrägheck;
                                         205/65R16              51G                       Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/60R16              51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R16 92                                     729; 73C; 74A; 76U
                                         225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     MOKKA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 85 - 103 195/65R16 92           12I                       Kombilimousine; MPV;
                                         205/65R16 95           12I                       Allradantrieb;
                                         205/70R16 97           12A                       Frontantrieb;
                                         215/65R16 98           12A                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 4CL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0051-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: D216
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.10.2013
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 044 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 22853740 ( nur e4*2007/46*0696*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0051-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: D216
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 30.10.2013
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
						
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