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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot
                                49 02 0341305


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C12
Typ                             C12 656
Radgröße                        6,5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 Zentrierring                    Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
C12 656 39 95 730/01 JF / ohne Ring              5/105/56,6          39          620    2025
              730/01 SD / ohne Ring
              730/01 CMS / ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      48859
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C12 656 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02     Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   35,5
S03     Serien-Mutter M12x1,5 –      Kegel 60°      140                   -
        offene Mutter
        wahlweise
        Hutmutter
S04     Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   35,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel


Spurverbreiterung               innerhalb 2%


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         55, 70, 85   205/55R16    A12                                  0A1 A02 A04
KL1T                   55, 70, 85   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03                  A05 A07 A08
e4*2007/46*0270*..                                                                    A09 A16 A21
                                                                                      Flh Lim V16
                                                                                      S02
Chevrolet Cruze /-SW   80-104       205/60R16    A33                                  0A1 A02 A04
KL1J                   80-104       215/55R16    A12                                  A05 A07 A08
e4*2001/116*0140*..    80-104       215/60R16    A01 A12 G03                          A09 A16 A21
                       80-104       215/60R16    A12 R09                              A58 Car Flh
                       80-104       225/55R16    A12                                  Lim V16 S02
Chevrolet Trax         85,96,103    205/65R16    A91                                  0A1 A02 A04
KL1B / J-A             85,96,103    205/70R16    A12                                  A05 A07 A08
e4*2007/46*0696*..;    85,96,103    215/65R16    A92                                  A09 A16 A21
e4*2007/46*0537*..     85,96,103    225/60R16    A12                                  A57 S04
                       85,96,103    225/65R16    A12
Opel Astra-J           64-88,103    205/55R16    A33 R09                              0A1 A02 A04
P-J, -/V               64-88,103    205/60R16    A91                                  A05 A07 A08
e1*2007/46*0141*..;    64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03                          A09 A16 A21
e4*2007/46*0309*..     64-88,103    215/55R16    A91                                  A58 Flh Lim
                       64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03                          V16 S03
                       64-88,103    215/60R16    A12 R09
                       64-88,103    225/55R16    A12
Opel Astra-J           70-88,103    205/55R16    A33 R09                              0A1 A02 A04
P-J/SW, -/V            70-88,103    205/60R16    A91                                  A05 A07 A08
e4*2007/46*0204*..;    70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03                          A09 A16 A21
e4*2007/46*0308*..     70-88,103    215/55R16    A91                                  A58 Car V16
- Sports Tourer        70-88,103    215/60R16    A01 A12 G03                          S03
- Station Wagon        70-88,103    215/60R16    A12 R09
                       70-88,103    225/55R16    A12
Opel Mokka             85,96,103    205/65R16    A91                                  0A1 A02 A04
J-A                    85,96,103    205/70R16    A12                                  A05 A07 A08
e4*2007/46*0537*..     85,96,103    215/65R16    A92                                  A09 A16 A21
                       85,96,103    225/60R16    A12                                  A57 S04
                       85,96,103    225/65R16    A12




Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   185/50R16      205/45R16
Nr.   2   195/40R16      215/35R16
Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16      215/45R16
Nr.   5   205/45R16      225/40R16
Nr.   6   205/50R16      225/45R16
Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16      225/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55054912 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. September 2014 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. September 2014




Laux                                                                  00217008.DOC




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