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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49532 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ BX100.7517
Hersteller                        ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ProLine Wheels GmbH
                                  Besselstraße 28
                                  68219 Mannheim
                                  49 02 0010801-4.WV

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               BX100.7517
Radgröße                          7,5 J x 17 EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
OS           BX100.7517 OS/ohne Ring               5/105/56,6          40          610    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49532
Herstellerzeichen                 ProLine GERMANY
Radtyp und Ausführung             BX100.7517 (s.o.)
Radgröße                          7,5 J x 17 EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140               -
S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ BX100.7517
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Cruze /-SW   80-104         205/50R17     T89 T93 122                            0A1 A02 A04
KL1J                   80-104         205/55R17     122                                    A05 A07 A08
e4*2001/116*0140*..    80-104         215/50R17     T91 122                                A09 A12 A16
                       80-104         215/55R17     A01 G75 121                            A21 A58 Car
                       80-104         215/55R17     R96 121                                Flh Lim V17
                       80-104         225/45R17     T91 122                                S02
                       80-104         225/50R17     122
                       80-104         235/45R17     122
Chevrolet Trax         85,96,103      215/55R17     A92                                    0A1 A02 A04
KL1B / J-A             85,96,103      215/60R17     A92                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0696*..;                                                                        A09 A16 A21
e4*2007/46*0537*..                                                                         A57 S03
Opel Astra-J           64-88,103      205/50R17     A91                                    0A1 A02 A04
P-J, -/V               64-88,103      205/55R17     A12                                    A05 A07 A08
e1*2007/46*0141*..;    64-88,103      215/50R17     A12                                    A09 A16 A21
e4*2007/46*0308*..     64-88,103      215/55R17     A01 A12 G75                            A58 Flh Lim
                       64-88,103      215/55R17     A12 R96                                V17 S02
                       64-88,103      225/45R17     A91
                       64-88,103      225/50R17     A12
                       64-88,103      235/45R17     A12
Opel Astra-J           70-88,103      205/50R17     A91                                    0A1 A02 A04
P-J/SW                 70-88,103      205/55R17     A12                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0204*..     70-88,103      215/50R17     A12                                    A09 A16 A21
- Sports Tourer        70-88,103      215/55R17     A01 A12 G75                            A58 Car V17
- Station Wagon        70-88,103      215/55R17     A12 R96                                S02
                       70-88,103      225/45R17     A91
                       70-88,103      225/50R17     A12
                       70-88,103      235/45R17     A12
Opel Mokka             85,96,103      215/55R17     A92                                    0A1 A02 A04
J-A                    85,96,103      215/60R17     A92                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0537*..                                                                         A09 A16 A21
                                                                                           A57 S03


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49532 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ BX100.7517
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ BX100.7517
Hersteller                       ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   195/40R17      215/35R17
Nr.   2   205/40R17      225/35R17
Nr.   3   205/45R17      235/40R17
Nr.   4   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   205/55R17      225/50R17




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ BX100.7517
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

         Vorderachse    Hinterachse (Forts.)

Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Mai 2014




Haasis                                                                  00210733.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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