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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48215 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55102910 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ 16 706
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Bavaria Technik GmbH
                                Dr.-Kilian-Straße 11
                                92637 Weiden
                                QM-Nr.: 49 02 0450810

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          16
Typ                             16 706
Radgröße                        7,0Jx16EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
-            E 16 706 38 J/ohne Ring             5/105/56,6          38          600    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48215
Herstellerzeichen               BA.T.
Radtyp und Ausführung           16 706 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°       140                     -
S03       Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°       140                     -
S04       Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°       140                     -
S05       Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°       125                     -
S06       offene Serienmutter M12x1,5     Kegel 60°       140                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55102910 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ 16 706
Hersteller                    Bavaria Technik GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo        55, 70, 85   195/55R16    A91                                 A07 A19 A99
KL1T                  55, 70, 85   195/60R16    A12                                 Flh Lim V16
e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85   205/50R16    A12                                 S03
                      55, 70, 85   205/55R16    A12
                      55, 70, 85   225/45R16    A12
Chevrolet Cruze /-SW 80-104        205/60R16    A91 120                             A07 A19 A58
KL1J                  80-104       215/55R16    A12 120                             A99 Car Flh
e4*2001/116*0140*..   80-104       215/60R16    A01 A12 G03 120                     Lim V16 S04
                      80-104       215/60R16    A12 R09 120
                      80-104       225/55R16    A12 120
                      80-104       245/50R16    A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03 120
Chevrolet Trax        85-103       205/65R16    A12                                 A07 A19 A57
KL1B / J-A            85-103       205/70R16    A12                                 A99 V10 S05
e4*2007/46*0696*..;   85-103       215/65R16    A92
e4*2007/46*0537*..    85-103       225/60R16    A12
Opel Astra K          70-110       195/55R16    A91                                 A07 A19 A58
B-K                   70-110       195/60R16    A91                                 A99 Flh NoS
e4*2007/46*0996*..    70-147       205/55R16    A12                                 V16 S06
                      70-147       215/50R16    A12
                      70-147       215/55R16    A12
                      70-147       225/50R16    A01 A12 K1a
Opel Astra K Sports   70-110       195/55R16    A91                                 A07 A19 A58
Tourer                70-110       195/60R16    A91                                 A99 Car NoS
B-K                   70-147       205/55R16    A12                                 V16 S06
e4*2007/46*0996*02-.. 70-147       215/50R16    A01 A12 K2b
                      70-147       215/55R16    A01 A12 K2b
                      70-147       225/50R16    A01 A12 K1a K2b K6j
Opel Astra-J          64-88,103    205/55R16    A91 R09                             A07 A19 A58
P-J, -/V              64-88,103    205/60R16    A91 R37                             A99 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..;   64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     V16 S02
e4*2007/46*0309*..    64-88,103    215/55R16    A12
                      64-88,103    215/60R16    A12 R09
                      64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                      64-88,103    225/55R16    A12
Opel Astra-J          70-88,103    205/55R16    A91 R09                             A07 A19 A58
P-J/SW, -/V           70-88,103    205/60R16    A91 R37                             A99 Car V16
e4*2007/46*0204*..;   70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     S02
e4*2007/46*0308*..    70-88,103    215/55R16    A12
- Sports Tourer       70-88,103    215/60R16    A12 R09
- Station Wagon       70-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                      70-88,103    225/55R16    A12
Opel Mokka            81-103       205/65R16    A12                                 A07 A19 A57
J-A                   81-103       205/70R16    A12                                 A99 S05
e4*2007/46*0537*..    81-103       215/65R16    A92
                      81-103       225/60R16    A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48215 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55102910 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ 16 706
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                          Seite 3 von 6
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48215 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55102910 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ 16 706
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48215 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55102910 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ 16 706
Hersteller                       Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S06    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

V10       Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/50R16      225/45R16
Nr.   2   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   3   205/60R16      225/55R16
Nr.   4   215/55R16      235/50R16
Nr.   5   225/50R16      245/45R16
Nr.   6   225/55R16      245/50R16
Nr.   7   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Mai 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48215 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55102910 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ 16 706
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Mai 2016




Laux

BW/RL                                                                                00249652.DOC




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