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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               Y7016
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                44           Y7016 LK105/ohne Ring                 5/105/56,6          38          650    2030

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        48474
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             Y7016 (s.o.)
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 48474*08




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   -
                S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Aveo        55, 70, 85   195/55R16    A91                                 A07 A16 A82
                KL1T                  55, 70, 85   195/60R16    A12                                 Flh Lim V16
                e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85   205/50R16    A12                                 S03
                                      55, 70, 85   205/55R16    A12
                                      55, 70, 85   225/45R16    A12
                Chevrolet Cruze /-SW 80-104        205/60R16    A91                                 A07 A16 A58
                KL1J                  80-104       215/55R16    A12                                 A82 Car Flh
                e4*2001/116*0140*..   80-104       215/60R16    A01 A12 G03                         Lim V16 S03
                                      80-104       215/60R16    A12 R09
                                      80-104       225/55R16    A12
                                      80-104       245/50R16    A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03
                Chevrolet Trax        85-103       205/65R16    A12                                 A07 A16 A57
                KL1B / J-A            85-103       205/70R16    A12                                 A82 S02
                e4*2007/46*0696*..;   85-103       215/65R16    A92
                e4*2007/46*0537*..    85-103       225/60R16    A12
                Opel Astra K          70-110       195/55R16    A91                                 A07 A16 A58
                B-K                   70-110       195/60R16    A91                                 A82 Flh NoS
                e4*2007/46*0996*..    70-147       205/55R16    A12                                 V16 S03
§ 22 48474*08




                                      70-147       215/50R16    A12
                                      70-147       215/55R16    A12
                                      70-147       225/50R16    A01 A12 K1a
                Opel Astra K Sports   70-110       195/55R16    A91                                 A07 A16 A58
                Tourer                70-110       195/60R16    A91                                 A82 Car NoS
                B-K                   70-147       205/55R16    A12                                 V16 S03
                e4*2007/46*0996*02-.. 70-147       215/50R16    A01 A12 K2b
                                      70-147       215/55R16    A01 A12 K2b
                                      70-147       225/50R16    A01 A12 K1a K2b K6j
                Opel Astra-J          64-88,103    205/55R16    A91 R09                             A07 A16 A58
                P-J, -/V              64-88,103    205/60R16    A91 R37                             A82 Flh Lim
                e1*2007/46*0141*..;   64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     V16 S03
                e4*2007/46*0309*..    64-88,103    215/55R16    A12
                                      64-88,103    215/60R16    A12 R09
                                      64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                                      64-88,103    225/55R16    A12
                Opel Astra-J          70-88,103    205/55R16    A91 R09                             A07 A16 A58
                P-J/SW, -/V           70-88,103    205/60R16    A91 R37                             A82 Car V16
                e4*2007/46*0204*..;   70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     S03
                e4*2007/46*0308*..    70-88,103    215/55R16    A12
                - Sports Tourer       70-88,103    215/60R16    A12 R09
                - Station Wagon       70-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                                      70-88,103    225/55R16    A12
                Opel Mokka            81-103       205/65R16    A12                                 A07 A16 A57
                J-A                   81-103       205/70R16    A12                                 A82 B03 S02
                e4*2007/46*           81-103       215/65R16    A92
                0537*00-14            81-103       225/60R16    A12
                Opel Mokka-X          81-112       205/65R16    A90                                 A07 A16 A57
                J-A                   81-112       205/70R16    A12                                 A82 B03 S03
                e4*2007/46*0537*15-.. 81-112       215/65R16    A90
                                      81-112       225/60R16    A12


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 6
                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 48474*08




                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
                von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
                geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 6
                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
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                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 6
                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   205/50R16     225/45R16
                Nr.   2   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                Nr.   3   205/60R16     225/55R16
                Nr.   4   215/55R16     235/50R16
                Nr.   5   225/50R16     245/45R16
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                Nr.   6   225/55R16     245/50R16
                Nr.   7   225/60R16     245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 26. Oktober 2016 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 26. Oktober 2016




                Coen

                BW/CC                                                                                00259396.DOC
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