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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZO

                Anlage 74 zum Gutachten Nr. 55155605 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               E 757
                Radgröße                          7,5Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                44           E 757 LK105/ohne Ring                 5/105/56,6          38          625    2040

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        46389
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             E 757 (s.o.)
                Radgröße                          7,5Jx17H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 46389*14




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   -
                S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZO

                Anlage 74 zum Gutachten Nr. 55155605 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Cruze /-SW   80-104        205/50R17   T89 T93                             A07 A12 A16
                KL1J                   80-104        205/55R17                                       A58 A82 Car
                e4*2001/116*0140*..    80-104        215/50R17   T91                                 Flh Lim V17
                                       80-104        215/55R17   A01 G75                             S03
                                       80-104        215/55R17   R96
                                       80-104        225/45R17   T91
                                       80-104        225/50R17
                                       80-104        235/45R17
                Chevrolet Trax         85-103        215/55R17   A92                                 A07 A16 A57
                KL1B / J-A             85-103        215/60R17   A92                                 A82 S02
                e4*2007/46*0696*..;    85-103        225/55R17   A12
                e4*2007/46*0537*..
                Opel Astra K          70-147         205/50R17   A12                                 A07 A16 A58
                B-K                   70-147         215/45R17   A91                                 A82 Flh NoS
                e4*2007/46*0996*..    70-147         225/45R17   A12                                 V17 S03
                                      70-147         235/45R17   A01 A12 G01
                Opel Astra K Sports   70-147         205/50R17   A12                                 A07 A16 A58
                Tourer                70-147         215/45R17   A91                                 A82 Car NoS
§ 22 46389*14




                B-K                   70-147         225/45R17   A12                                 S03
                e4*2007/46*0996*02-.. 70-147         235/45R17   A01 A12 G01 K2b
                Opel Astra-J          64-88,103      205/50R17   R37                                 A07 A12 A16
                P-J, -/V              64-88,103      205/55R17   R37                                 A58 A82 Flh
                e1*2007/46*0141*..;   64-88,103      215/50R17                                       Lim V17 S03
                e4*2007/46*0309*..    64-88,103      215/55R17   A01 G75
                                      64-88,103      215/55R17   R96
                                      64-88,103      225/45R17
                                      64-88,103      225/50R17
                                      64-88,103      235/45R17
                Opel Astra-J          70-88,103      205/50R17   R37                                 A07 A12 A16
                P-J/SW, -/V           70-88,103      205/55R17   R37                                 A58 A82 Car
                e4*2007/46*0204*..;   70-88,103      215/50R17                                       V17 S03
                e4*2007/46*0308*..    70-88,103      215/55R17   A01 G75
                - Sports Tourer       70-88,103      215/55R17   R96
                - Station Wagon       70-88,103      225/45R17
                                      70-88,103      225/50R17
                                      70-88,103      235/45R17
                Opel Mokka            81-103         215/55R17   A92                                 A07 A16 A57
                J-A                   81-103         215/60R17   A92                                 A82 S02
                e4*2007/46*0537*..    81-103         225/55R17   A12


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZO

                Anlage 74 zum Gutachten Nr. 55155605 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 3 von 6

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 46389*14




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
                von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
                geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZO

                Anlage 74 zum Gutachten Nr. 55155605 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 46389*14




                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZO

                Anlage 74 zum Gutachten Nr. 55155605 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 6

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
§ 22 46389*14




                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2016 in Lambsheim statt.


                Hinweise zum Sonderrad

                Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZO

                Anlage 74 zum Gutachten Nr. 55155605 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2010.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 2. September 2016




                Coen                                                                 00256240.DOC
§ 22 46389*14




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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