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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46390 nach §22 StVZO

                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               E 808
                Radgröße                          8,0Jx18H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                44           E 808 LK105/ohne Ring                 5/105/56,6          35          625    2045

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        46390
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             E 808 (s.o.)
                Radgröße                          8,0Jx18H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 46390*12




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   -
                S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46390 nach §22 StVZO

                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Aveo        55, 70, 85    215/40R18   K2b K4h T89                         A01 A07 A12
                KL1T                  55, 70, 85    225/35R18   K2b K4h T87                         A16 A82 Flh
                e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85    225/40R18   K2b K4h                             Lim S03
                Chevrolet Cruze /-SW  80-104        215/45R18   T89 T93                             A07 A12 A16
                KL1J                  80-104        225/40R18   T88 T92                             A58 A82 Car
                e4*2001/116*0140*..   80-104        225/45R18                                       Flh Lim V18
                                      80-104        235/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e                 S03
                                      80-104        235/45R18   A01 G75 K1a K1b K2b K8e
                                      80-104        245/40R18   A01 K1c K2b K4i K6g K8i
                Chevrolet Trax        85-103        215/55R18   R70                                 A07 A12 A16
                KL1B / J-A            85-103        225/50R18   A01 K1a K1b K2a                     A57 A82 S02
                e4*2007/46*0696*..;   85-103        235/45R18
                e4*2007/46*0537*..    85-103        245/45R18   A01 K1a K1b K2b
                Opel Astra K          70-147        205/40R18   T82 T86                             A07 A12 A16
                B-K                   70-147        215/40R18                                       A58 A82 Flh
                e4*2007/46*0996*..    70-147        225/40R18   A01 K1a                             NoS V18 S03
                                      70-147        235/35R18   A01 K1a K1b K2b K5d K8e
                                      70-147        235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b K5d K8e
§ 22 46390*12




                                      70-147        245/35R18   A01 K1c K2b K5d K8e
                Opel Astra K Sports   70-147        205/40R18   T82 T86                             A07 A12 A16
                Tourer                70-147        215/40R18   A01 K2b                             A58 A82 Car
                B-K                   70-147        225/40R18   A01 K1a K2b K6j                     NoS V18 S03
                e4*2007/46*0996*02-.. 70-147        235/35R18   A01 K1a K1b K2b K5d K6j K8e
                                      70-147        235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b K5d K6j K8e
                                      70-147        245/35R18   A01 K1c K2b K5d K6j K8e
                Opel Astra-J          64-88,103     215/45R18                                       A07 A12 A16
                P-J, -/V              64-88,103     225/40R18                                       A58 A82 Flh
                e1*2007/46*0141*..;   64-88,103     225/45R18                                       Lim V18 S03
                e4*2007/46*0309*..    64-88,103     235/40R18
                                      64-88,103     235/45R18   A01 G75
                                      64-88,103     235/45R18   R96
                                      64-88,103     245/40R18   A01 K1a K2b K4i K8g
                Opel Astra-J          70-88,103     215/45R18                                       A07 A12 A16
                P-J/SW, -/V           70-88,103     225/40R18                                       A58 A82 Car
                e4*2007/46*0204*..;   70-88,103     225/45R18                                       V18 S03
                e4*2007/46*0308*..    70-88,103     235/40R18
                - Sports Tourer       70-88,103     235/45R18   A01 G75
                - Station Wagon       70-88,103     235/45R18   R96
                                      70-88,103     245/40R18   A01 K1a K2b K4i K8g
                Opel Mokka            81-103        215/55R18   R70                                 A07 A12 A16
                J-A                   81-103        225/50R18   A01 K1a K2a                         A57 A82 S02
                e4*2007/46*0537*..    81-103        235/45R18
                                      81-103        245/45R18   A01 K1a K2b

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46390 nach §22 StVZO

                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 46390*12




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
                von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
                geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46390 nach §22 StVZO

                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 7

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 46390*12




                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46390 nach §22 StVZO

                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 5 von 7

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 46390*12




                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 7

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
§ 22 46390*12




                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2016 in Lambsheim statt.


                Hinweise zum Sonderrad

                Die Sonderräder sind ww. lackiert oder glanzpoliert.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46390 nach §22 StVZO

                Anlage 68 zum Gutachten Nr. 55160305 (7. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ E 808
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 5. September 2016




                Coen                                                                 00256282.DOC
§ 22 46390*12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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