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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48367 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ CW2-7017
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CW2
Typ                               CW2-7017
Radgröße                          7 J x 17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK105        CW2-7017 LK105 / ohne Ring             5/105/56,6          40          730    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48367
Herstellerzeichen                 -
Radtyp und Ausführung             CW2-7017 (s.o.)
Radgröße                          7 J x 17 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      140                    -
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      125                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ CW2-7017
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          55, 70, 85    205/45R17   T88                                 A12 A14 A18
KL1T                    55, 70, 85    205/50R17                                       Flh Lim V17
e4*2007/46*0270*..      55, 70, 85    215/45R17                                       S02
                        55, 70, 85    225/45R17
Chevrolet Cruze /-SW    80-104        205/50R17   A91 T89 T93                         A14 A18 A58
KL1J                    80-104        205/55R17   A91                                 Car Flh Lim
e4*2001/116*0140*..     80-104        215/50R17   A12 T91                             V17 S02
                        80-104        215/55R17   A01 A12 G75
                        80-104        215/55R17   A12 R96
                        80-104        225/45R17   A12 T91
                        80-104        225/50R17   A12
Chevrolet Trax          85-103        215/55R17   A92                                 A14 A18 A57
KL1B / J-A              85-103        215/60R17   A92                                 S03
e4*2007/46*0696*..;
e4*2007/46*0537*..
Opel Astra K            70-147        205/50R17   A12                                 A14 A18 A58
B-K                     70-147        215/45R17   A91                                 Flh NoS V17
e4*2007/46*0996*..      70-147        225/45R17   A12                                 S02

Opel Astra K Sports     70-147        205/50R17   A12                                 A14 A18 A58
Tourer                  70-147        215/45R17   A91                                 Car NoS S02
B-K                     70-147        225/45R17   A12
e4*2007/46*0996*02-..
Opel Astra-J            64-88,103     205/50R17   A91 R37                             A14 A18 A58
P-J, -/V                64-88,103     205/55R17   A12 R37                             Flh Lim V17
e1*2007/46*0141*..;     64-88,103     215/50R17   A91                                 S02
e4*2007/46*0309*..      64-88,103     215/55R17   A01 A12 G75
                        64-88,103     215/55R17   A12 R96
                        64-88,103     225/45R17   A91
                        64-88,103     225/50R17   A12
Opel Astra-J            70-88,103     205/50R17   A91 R37                             A14 A18 A58
P-J/SW, -/V             70-88,103     205/55R17   A12 R37                             Car V17 S02
e4*2007/46*0204*..;     70-88,103     215/50R17   A91
e4*2007/46*0308*..      70-88,103     215/55R17   A01 A12 G75
- Sports Tourer         70-88,103     215/55R17   A12 R96
- Station Wagon         70-88,103     225/45R17   A91
                        70-88,103     225/50R17   A12
Opel Mokka              81-103        215/55R17   A92                                 A14 A18 A57
J-A                     81-103        215/60R17   A92                                 S03
e4*2007/46*
0537*00-14
Opel Mokka-X          81-112          215/55R17   A92                                 A14 A18 A57
J-A                   81-112          215/60R17   A92                                 S02
e4*2007/46*0537*15-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48367 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ CW2-7017
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 3 von 5
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48367 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ CW2-7017
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 5
Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/45R17      235/40R17
Nr.   2   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   3   205/55R17      225/50R17
Nr.   4   215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr.   5   215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   6   215/55R17      235/50R17
Nr.   7   225/45R17      245/40R17, 255/40R17


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48367 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060611 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ CW2-7017
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
        Vorderachse    Hinterachse (Forts.)

Nr. 8 225/50R17        245/45R17, 255/45R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 27. Februar 2017




Coen

BW/CC                                                                                  00266063.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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