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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50286 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049015 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
                Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                                  Hauptstraße 5
                                                  59969 Hallenberg 3
                                                  QM-Nr. 49020320911

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TL
                Typ                               TL 70740
                Radgröße                          7J x 17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                LK105        TL 70740 LK105 / ohne Ring             5/105/56,6          42          650    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50286
                Herstellerzeichen                 BORBET
                Radtyp und Ausführung             TL 70740 (s.o.)
                Radgröße                          7J x 17H2
                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
§ 22 50286*03




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      140                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50286 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049015 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
                Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Cruze /-SW    80-104        205/50R17   A91 T89 T93                          A14 A21 A58
                KL1J                    80-104        205/55R17   A91                                  Car Flh Lim
                e4*2001/116*0140*..     80-104        215/50R17   A12 T91                              V17 S02
                                        80-104        215/55R17   A01 A12 G75
                                        80-104        215/55R17   A12 R96
                                        80-104        225/45R17   A12 T91
                                        80-104        225/50R17   A12
                Opel Astra K            70-147        205/50R17   A12                                  A14 A21 A58
                B-K                     70-147        215/45R17   A91                                  Flh NoS V17
                e4*2007/46*0996*..      70-147        225/45R17   A12                                  S02
                Opel Astra K Sports     70-147        205/50R17   A12                                  A14 A21 A58
                Tourer                  70-147        215/45R17   A91                                  Car NoS S02
                B-K                     70-147        225/45R17   A12
                e4*2007/46*0996*02-..
                Opel Astra-J            64-88,103     205/50R17   A91 R37                              A14 A21 A58
                P-J, -/V, /SW           64-88,103     205/55R17   A12 R37                              Flh Lim V17
                e1*2007/46*0141*..,     64-88,103     215/50R17   A91                                  S02
                e4*2007/46*0309*..,     64-88,103     215/55R17   A01 A12 G75
§ 22 50286*03




                e4*2007/46*0204*..      64-88,103     215/55R17   A12 R96
                                        64-88,103     225/45R17   A91
                                        64-88,103     225/50R17   A12
                Opel Astra-J            70-88,103     205/50R17   A91 R37                              A14 A21 A58
                P-J/SW, -/V             70-88,103     205/55R17   A12 R37                              Car V17 S02
                e4*2007/46*0204*..;     70-88,103     215/50R17   A91
                e4*2007/46*0308*..      70-88,103     215/55R17   A01 A12 G75
                - Sports Tourer         70-88,103     215/55R17   A12 R96
                - Station Wagon         70-88,103     225/45R17   A91
                                        70-88,103     225/50R17   A12
                Opel Mokka              81-103        215/55R17   A92                                  A14 A21 A57
                J-A                     81-103        215/60R17   A92                                  S02
                e4*2007/46*
                0537*00-14

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50286 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049015 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
                Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 5
                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 50286*03




                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50286 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049015 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
                Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5
                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50286*03




                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr.   2   205/55R17      225/50R17
                Nr.   3   215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr.   4   215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr.   5   215/55R17      235/50R17
                Nr.   6   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr.   7   225/50R17      245/45R17, 255/45R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. September 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50286 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049015 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
                Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 5
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 1. September 2017
§ 22 50286*03




                Coen

                BW/CC                                                                                00277971.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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