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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                       VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             DF                  DF                      ohne                        56,6                    740     2200    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : N250519-C
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                       125 Nm für Typ : KL1B
§ 22 51165




                                                       140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/50R17 91          51J                        Kombi; Stufenheck;
             KL1J         e4*2001/116*0140*..          205/55R17 91          51J                        Schrägheck;
                                                       215/50R17 91          51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R17 94          11A; 22P                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 205/50R17 89                                      Stufenheck;
                                                      215/45R17 91                                      Schrägheck;
                                                      225/45R17 91                                      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/55R17 94                                      Kombilimousine; MPV;
                                                      215/60R17              51G                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 76S
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/55R17 94                                    Kombilimousine; MPV;
                                                      215/60R17              51G                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76S
             KL1B           e4*2007/46*0696*..   85 - 103 215/55R17 94                                Kombilimousine; MPV;
                                                          215/60R17                                   Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76S
             KL1B           e4*2007/46*0696*..   85 - 103 215/55R17 94                                Kombilimousine; MPV;
                                                          215/60R17          51G                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76S
             KL1B           e4*2007/46*0696*..   85 - 103 215/55R17 94                                Kombilimousine; MPV;
                                                          215/60R17          51G                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
§ 22 51165




                                                                                                      721; 73C; 74A; 76S

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : N250519-C
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                       140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/50R17 89W 12A; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                                      205/55R17 91  12A; 51J; 54F      TOURER; Kombi;
                                                      215/50R17     12T; 51G           Frontantrieb;
                                                      225/45R17     12A; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       51A; 71K; 721; 729;
                                                                                       73C; 74A; 76S
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                                      205/55R17 91  51J; 54F           Schrägheck;
                                                      215/50R17     51G                Frontantrieb;
                                                      225/45R17     51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A; 76S
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/50R17 89W          51J                      Stufenheck;
                                                      205/55R17 91           51J; 54F                 Schrägheck;
                                                      215/50R17              51G                      Frontantrieb;
                                                      225/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/50R17 89 12A; 51J                           Nur ASTRA SPORTS
                                                      205/50R17 93 12A; 51J                           TOURER; Kombi;
                                                      205/55R17 91 12A; 51J; 54F                      Frontantrieb;
                                                      215/50R17    12T; 51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R17    12A; 51G                           51A; 71K; 721; 729;
                                                      225/50R17    12A; 51G                           73C; 74A; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/50R17 89W          51J                      Stufenheck;
                                                      205/55R17 91           51J; 54F                 Schrägheck;
                                                      215/50R17              51G                      Frontantrieb;
                                                      225/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51165




                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
             B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 110 195/55R17 88                                   Astra K;
                                              70 - 147 205/45R17 88                                   Kombilimousine;
                                                       205/50R17 89                                   Schrägheck;
                                                       215/45R17 87W                                  Frontantrieb;
                                                       215/50R17       11A; 21P; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R17       51G                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/55R17 94                                    MOKKA; MOKKA-X;
                                                      215/60R17    51G                                TRAX/TRACKER;
                                                                                                      Kombilimousine; MPV;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51165




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 51165




                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
						
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