Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51167
Gerät: Sonderräder für Pkw
7 J x 18 H2
Typ: IC7080
§ 22 51167
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51167
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51167
Die ABE-Nr. 51167 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 18 H2, Typ IC7080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0417-16-MURD vom 26.01.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
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des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51167
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 26.01.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 22.02.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0417-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51167
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: IC7080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.01.2017
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 105/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DF DF ohne 56,6 730 2200 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : N250519-O
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL1T
125 Nm für Typ : KL1B
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
§ 22 51167
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1T e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89 Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1B e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/50R18 92 Kombilimousine; MPV;
215/55R18 51G Allradantrieb;
225/45R18 91 Frontantrieb;
96 - 103 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : N250519-O
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : J-A
140 Nm für Typ : B-K
Gutachten 366-0417-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51167
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: IC7080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B-K e4*2007/46*0996*.. 70 - 147 205/40R18 86W Astra K;
205/45R18 86W Kombilimousine;
215/40R18 85W 11A; 26P Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J-A e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/50R18 92 MOKKA; MOKKA-X;
215/55R18 51G TRAX/TRACKER;
225/45R18 91 Kombilimousine; MPV;
96 - 112 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
§ 22 51167
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0417-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51167
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: IC7080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.01.2017
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51167
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0417-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51167
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: IC7080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.01.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: GM KOREA
Fahrzeugtyp: KL1B
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0696*..
Handelsbez.: TRAX, TRACKER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 400 VA
26P x = 310 y = 355 VA
27B x = 310 y = 300 HA
27I x = 260 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51167
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 400 13 VA
26N x = 360 y = 400 8 VA
27H x = 310 y = 300 7 HA
Gutachten 366-0417-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51167
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: IC7080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.01.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: J-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0537*..
Handelsbez.: MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 400 VA
26P x = 310 y = 355 VA
27B x = 310 y = 300 HA
27I x = 260 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 400 13 VA
26N x = 360 y = 400 8 VA
§ 22 51167
27H x = 310 y = 300 7 HA
Gutachten 366-0417-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51167
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: IC7080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.01.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: B-K
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0996*..
Handelsbez.: Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Variante(n): Astra K, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 240 VA
26P x = 220 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 240 8 VA
26J x = 270 y = 240 32 VA
27H x = 270 y = 280 8 HA
27F x = 270 y = 280 30 HA
§ 22 51167