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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51167



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 18 H2


             Typ:                         IC7080
§ 22 51167




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51167


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51167


             Die ABE-Nr. 51167 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 18 H2, Typ IC7080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0417-16-MURD vom 26.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-8

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51167




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 26.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 22.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 26.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             DF                  DF                      ohne                        56,6                    730     2200    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5
             Zubehör                                 : N250519-O
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                       125 Nm für Typ : KL1B
             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
§ 22 51167




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89                                      Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/50R18 92                                    Kombilimousine; MPV;
                                                      215/55R18               51G                     Allradantrieb;
                                                      225/45R18 91                                    Frontantrieb;
                                             96 - 103 225/50R18 95            Allradantrieb; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 73C; 74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5
             Zubehör                                 : N250519-O
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A
                                                       140 Nm für Typ : B-K
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
             B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 147 205/40R18 86W                                  Astra K;
                                                       205/45R18 86W                                  Kombilimousine;
                                                       215/40R18 85W 11A; 26P                         Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/50R18 92                                    MOKKA; MOKKA-X;
                                                      215/55R18    51G                                TRAX/TRACKER;
                                                      225/45R18 91                                    Kombilimousine; MPV;
                                             96 - 112 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P            Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
§ 22 51167




                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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                   Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                   aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51167




             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     GM KOREA
                    Fahrzeugtyp:    KL1B
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0696*..
                    Handelsbez.:    TRAX, TRACKER

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 360             y = 400                   VA
                          26P                      x = 310             y = 355                   VA
                          27B                      x = 310             y = 300                   HA
                          27I                      x = 260             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51167




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
                          26N                   x = 360       y = 400             8                 VA
                          27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 26.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    J-A
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0537*..
                    Handelsbez.:    MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X

                    Variante(n):    Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 360             y = 400                 VA
                          26P                        x = 310             y = 355                 VA
                          27B                        x = 310             y = 300                 HA
                          27I                        x = 260             y = 250                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
                          26N                   x = 360       y = 400             8                 VA
§ 22 51167




                          27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
             Gutachten 366-0417-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51167
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    B-K
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
                    Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                    Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 240                   VA
                          26P                      x = 220             y = 190                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 270       y = 240             8                 VA
                          26J                   x = 270       y = 240            32                 VA
                          27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 280            30                 HA
§ 22 51167
						
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