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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 8,5 J x 18 H2

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 48576*03




                                special wheels for passenger cars 8,5 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 48576                  Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      Reifen Gundlach GmbH
                      DE-56316 Raubach

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ADV11 8518
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 48576                     Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 48576*03




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      03.05.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55012312 (4. Ausfertigung)
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                            3

                Nummer der Genehmigung: 48576                    Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      22, 23                                                 1. Ausfertigung
                      12, 20, 21                                             2. Ausfertigung
                      1, 3, 10, 11, 18                                       3. Ausfertigung
                      2, 4, 5, 6, 7, 8, 13, 15, 16, 19                       4. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 48576*03




                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 48576                      Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        18.05.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 48576*03




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

                Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                                 Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                 56316 Raubach
                                                 QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           ADV11
                Typ                              ADV11 8518
                Radgröße                         8,5Jx18H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                O5           ADV11 8518 O5 / ohne Ring               5/105/56,6         40       620     2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       48576
                Herstellerzeichen                ADV-M
                Radtyp und Ausführung            ADV11 8518 (s.o.)
                Radgröße                         8,5Jx18H2
§ 22 48576*03




                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
                S03       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
                S04       Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°        140                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Opel

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Cruze /-SW   80-104        225/40R18     T88 T92                               A07 A12 A14
                KL1J                   80-104        225/45R18                                           A21 A58 Car
                e4*2001/116*0140*..    80-104        235/40R18                                           Flh Lim S03
                                       80-104        235/45R18     A01 G75
                                       80-104        235/45R18     R96
                Opel Astra K           70-147        215/40R18                                           A12 A14 A21
                B-K                    70-147        225/40R18                                           A58 Flh NoS
                e4*2007/46*0996*..                                                                       S04

                Opel Astra K Sports   70-147         215/40R18                                           A12 A14 A21
                Tourer                70-147         225/40R18                                           A58 Car NoS
                B-K                                                                                      S04
                e4*2007/46*0996*02-..

                Opel Astra-J           64-88,103     225/40R18                                           A07 A12 A14
                P-J, -/V, /SW          64-88,103     225/45R18                                           A21 A58 Flh
                e1*2007/46*0141*..,    64-88,103     235/40R18                                           Lim V18 S02
§ 22 48576*03




                e4*2007/46*0309*..,    64-88,103     235/45R18     A01 G75
                e4*2007/46*0204*..     64-88,103     235/45R18     R96
                                       64-88,103     245/40R18     A01 K1a K2b K4i K8g
                Opel Astra-J           70-88,103     225/40R18                                           A07 A12 A14
                P-J/SW, -/V            70-88,103     225/45R18                                           A21 A58 Car
                e4*2007/46*0204*..;    70-88,103     235/40R18                                           V18 S02
                e4*2007/46*0308*..     70-88,103     235/45R18     A01 G75
                - Sports Tourer        70-88,103     235/45R18     R96
                - Station Wagon        70-88,103     245/40R18     A01 K1a K2b K4i K8g

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 5
                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
§ 22 48576*03




                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5
                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 48576*03




                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   205/40R18      225/35R18
                Nr.   2   205/45R18      225/40R18
                Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr.   5   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr.   6   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr.   7   225/50R18      245/45R18, 255/45R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2017 in Lambsheim statt.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012312 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518
                Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2011.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 3. Mai 2017
§ 22 48576*03




                Laux                                                                00271033.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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