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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               H7016
             Radgröße                          7,0JX16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             44           H7016 LK105/ohne Ring                 5/105/56,6          40          660    1990

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51906
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             H7016 (s.o.)
             Radgröße                          7,0JX16H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51906




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Cruze /-SW  80-104        205/60R16   A91                                 A07 A16 A21
             KL1J                  80-104        215/55R16   A12                                 A58 Car Flh
             e4*2001/116*0140*..   80-104        215/60R16   A01 A12 G03                         Lim V16 S02
                                   80-104        215/60R16   A12 R09
                                   80-104        225/55R16   A12
                                   80-104        245/50R16   A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03
             Chevrolet Trax        85-103        205/65R16   A12                                 A07 A16 A21
             KL1B / J-A            85-103        205/70R16   A12                                 A57 S02
             e4*2007/46*0696*..;   85-103        215/65R16   A92
             e4*2007/46*0537*..    85-103        225/60R16   A12
             Opel Astra K          70-110        195/55R16   A91                                 A07 A16 A21
             B-K                   70-110        195/60R16   A91                                 A58 F16 Flh
             e4*2007/46*0996*..    70-147        205/55R16   A12                                 NoS V16 S02
                                   70-147        215/50R16   A12
                                   70-147        215/55R16   A12
                                   70-147        225/50R16   A12 R03
             Opel Astra K Sports   70-110        195/55R16   A91                                 A07 A16 A21
             Tourer                70-110        195/60R16   A91                                 A58 Car NoS
§ 22 51906




             B-K                   70-147        205/55R16   A12                                 V16 S02
             e4*2007/46*0996*02-.. 70-147        215/50R16   A12
                                   70-147        215/55R16   A12
                                   70-147        225/50R16   A01 A12 K2b R03
             Opel Astra-J          64-88,103     205/55R16   A33 R09                             A07 A16 A21
             P-J, -/V, /SW         64-88,103     205/60R16   A91 R37                             A58 Flh Lim
             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103     205/65R16   A01 A12 G03 R37                     V16 S02
             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103     215/55R16   A91
             e4*2007/46*0204*..    64-88,103     215/60R16   A91 R09
                                   64-88,103     215/60R16   A01 A91 G03
                                   64-88,103     225/55R16   A12
             Opel Astra-J          70-88,103     205/55R16   A33 R09                             A07 A16 A21
             P-J/SW, -/V           70-88,103     205/60R16   A91 R37                             A58 Car V16
             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103     205/65R16   A01 A12 G03 R37                     S02
             e4*2007/46*0308*..    70-88,103     215/55R16   A91
             - Sports Tourer       70-88,103     215/60R16   A91 R09
             - Station Wagon       70-88,103     215/60R16   A01 A91 G03
                                   70-88,103     225/55R16   A12
             Opel Mokka            81-103        205/65R16   A12                                 A07 A16 A21
             J-A                   81-103        205/70R16   A12                                 A57 B03 S02
             e4*2007/46*           81-103        215/65R16   A92
             0537*00-14            81-103        225/60R16   A12
             Opel Mokka-X          81-112        205/65R16   A90                                 A07 A16 A21
             J-A                   81-112        205/70R16   A12                                 A57 B03 S02
             e4*2007/46*0537*15-.. 81-112        215/65R16   A92
                                   81-112        225/60R16   A12




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 51906




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 6

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 51906




             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 6

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
§ 22 51906




             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

             R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

             Nr.   1   185/50R16      205/45R16
             Nr.   2   195/40R16      215/35R16
             Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr.   4   195/50R16      215/45R16
             Nr.   5   205/45R16      225/40R16
             Nr.   6   205/50R16      225/45R16
             Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr.   8   205/60R16      225/55R16




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 51906




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 22. März 2018




             Coen                                                                   00290900.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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