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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C24
                             Typ                            C24 656
                             Radgröße                       6,5Jx16 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                   Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             C24 656 39 95 1060/03 CMS / ohne Ring           5/105/56,6              39          645    2100
§ 22 51676, Erweiterung 01




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                     51676
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C24 656 (s.o.)
                             Radgröße                       6,5Jx16 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°   140                       36                     Serie
                             S02   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°   140                       36                     Serie
                             S03   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°   140                       -                      Serie
                                   offen ww. Hutmutter
                             S04   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°   140                       -                      Serie
                                   offen
                             S05   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°   140                       35,5                   Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                            Opel

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo        55, 70, 85    195/55R16    A91                                 A07 A23 A99
                             KL1T                  55, 70, 85    195/60R16    A12                                 Flh Lim V16
                             e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85    205/50R16    A12                                 S01
                                                   55, 70, 85    205/55R16    A12
                                                   55, 70, 85    225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
                             Chevrolet Cruze /-SW 80-104         205/60R16    A33                                 A07 A23 A58
                             KL1J                  80-104        215/55R16    A12                                 A99 Car Flh
                             e4*2001/116*0140*..   80-104        215/60R16    A01 A12 G03                         Lim V16 S01
                                                   80-104        215/60R16    A12 R09
                                                   80-104        225/55R16    A12
                             Chevrolet Trax        85-103        195/70R16    A91 M+S                             A07 A23 A57
                             KL1B / J-A            85-103        205/65R16    A91                                 A99
                             e4*2007/46*0696*..;   85-103        205/70R16    A12                                 S05
                             e4*2007/46*0537*..    85-103        215/65R16    A92
§ 22 51676, Erweiterung 01




                                                   85-103        225/60R16    A12
                                                   85-103        225/65R16    A12
                             Opel Ampera-e         55 (150)      205/55R16    A90                                 A07 A23 A58
                             1G0F                  55 (150)      205/60R16    A12                                 A99 S02
                             e13*2007/46*1777*..   55 (150)      215/55R16    A01 A12 K1a
                             (60 kWh-Batterie)     55 (150)      225/50R16    A01 A12 K1c K2b
                             Opel Astra-J          64-88,103     205/55R16    A33 R09                             A07 A23 A58
                             P-J, -/V, /SW         64-88,103     205/60R16    A91 R37                             A99 Flh Lim
                             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103     205/65R16    A01 A12 G03 R37                     V16 S03
                             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103     215/55R16    A91
                             e4*2007/46*0204*..    64-88,103     215/60R16    A01 A12 G03
                                                   64-88,103     215/60R16    A91 R09
                                                   64-88,103     225/55R16    A12
                             Opel Astra-J          70-88,103     205/55R16    A33 R09                             A07 A23 A58
                             P-J/SW, -/V           70-88,103     205/60R16    A91 R37                             A99 Car V16
                             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103     205/65R16    A01 A12 G03 R37                     S03
                             e4*2007/46*0308*..    70-88,103     215/55R16    A91
                             - Sports Tourer       70-88,103     215/60R16    A01 A91 G03
                             - Station Wagon       70-88,103     215/60R16    A91 R09
                                                   70-88,103     225/55R16    A12
                             Opel Astra-K          70-110        195/55R16    A91                                 A07 A23 A58
                             B-K                   70-110        195/60R16    A91                                 A99 Flh NoS
                             e4*2007/46*0996*..    70-147        205/55R16    A91                                 V16 S04
                                                   70-147        215/50R16    A12
                                                   70-147        215/55R16    A12
                                                   70-147        225/50R16    A12
                             Opel Astra-K Sports   70-110        195/55R16    A91                                 A07 A23 A58
                             Tourer                70-110        195/60R16    A91                                 A99 Car NoS
                             B-K                   70-147        205/55R16    A91                                 V16 S04
                             e4*2007/46*0996*02-.. 70-147        215/50R16    A12
                                                   70-147        215/55R16    A12
                                                   70-147        225/50R16    A01 A12 K2b




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Mokka            81-103        195/70R16     A91 M+S                              A07 A23 A57
                             J-A                   81-103        205/65R16     A91                                  A99 B03 S05
                             e4*2007/46*           81-103        205/70R16     A12
                             0537*00-14            81-103        215/65R16     A92
                                                   81-103        225/60R16     A12
                                                   81-103        225/65R16     A12
                             Opel Mokka-X          81-112        205/65R16     A91                                  A07 A23 A57
                             J-A                   81-112        205/70R16     A12                                  A99 B03 S04
                             e4*2007/46*0537*15-.. 81-112        215/65R16     A90
                                                   81-112        225/60R16     A12
                                                   81-112        225/65R16     A12


                             Allgemeine Hinweise
§ 22 51676, Erweiterung 01




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
§ 22 51676, Erweiterung 01




                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.
§ 22 51676, Erweiterung 01




                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7


                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   185/50R16     205/45R16
§ 22 51676, Erweiterung 01




                             Nr.   2   195/40R16     215/35R16
                             Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr.   4   195/50R16     215/45R16
                             Nr.   5   205/45R16     225/40R16
                             Nr.   6   205/50R16     225/45R16
                             Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr.   8   205/60R16     225/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 7. Januar 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 7. Januar 2019




                             Bohlander                                                                   00310054.DOC
§ 22 51676, Erweiterung 01




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim