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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 7

Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Industriestraße 21
                                           86438 Kissing
                                           QM-Nr. 49 02 0051703



Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad

Modell                                     D116
Typ                                        D116
Radgröße                                   7JJx16H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                                    Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
510540        D116 5/105 /                                 5/105/56,6          40          650    2150
              ZH-100-10 Ø76xØ56.6***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert




Kennzeichnungen

KBA-Nummer                                 48698
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D116 (s.o.)
Radgröße                                   7JJx16H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140                  -
          offen ww Hutmutter
S02       Serien-Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140                  35,5
S03       Serien-Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140                  36
S04       Serien-Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140                  -
          offen
S05       Serien-Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140                  35,5



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                    DIEWE GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Verwendungsbereich

Hersteller                    Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                              Opel


Spurverbreiterung             innerhalb 2%



Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Cruze /-SW      80-104        205/60R16    A91                                A07 A15 A18
KL1J                      80-104        215/55R16    A12                                A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*..       80-104        215/60R16    A01 A12 G03                        Lim V16 S02
                          80-104        215/60R16    A12 R09
                          80-104        225/55R16    A12
                          80-104        245/50R16    A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03
Chevrolet Trax            85-103        205/65R16    A12                                A07 A15 A18
KL1B / J-A                85-103        205/70R16    A12                                A57 S05
e4*2007/46*0696*..;       85-103        215/65R16    A92
e4*2007/46*0537*..        85-103        225/60R16    A12
Opel Ampera-e             55 (150)      205/55R16    K1a                                A01 A07 A12
1G0F                      55 (150)      205/60R16    K1a                                A15 A18 A58
e13*2007/46*1777*..       55 (150)      215/55R16    K1a                                S03
(60 kWh-Batterie)
Opel Astra-J               64-88,103    205/55R16    A33 R09                            A07 A15 A18
P-J, -/V, /SW              64-88,103    205/60R16    A91 R37                            A58 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..,        64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                    V16 S01
e4*2007/46*0309*..,        64-88,103    215/55R16    A91
e4*2007/46*0204*..         64-88,103    215/60R16    A91 R09
                           64-88,103    215/60R16    A01 A91 G03
                           64-88,103    225/55R16    A12
Opel Astra-J               70-88,103    205/55R16    A33 R09                            A07 A15 A18
P-J/SW, -/V                70-88,103    205/60R16    A91 R37                            A58 Car V16
e4*2007/46*0204*..;        70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                    S01
e4*2007/46*0308*..         70-88,103    215/55R16    A91
- Sports Tourer            70-88,103    215/60R16    A91 R09
- Station Wagon            70-88,103    215/60R16    A01 A91 G03
                           70-88,103    225/55R16    A12
Opel Astra-K               66-110       195/55R16    A91                                A07 A15 A18
B-K                        66-110       195/60R16    A91                                A58 F16 Flh
e4*2007/46*0996*..         66-147       205/55R16    A12                                NoS V16 S04
                           66-147       215/50R16    A12
                           66-147       215/55R16    A12
                           66-147       225/50R16    A12 R03
Opel Astra-K Sports Tourer 66-110       195/55R16    A91                                A07 A15 A18
B-K                        66-110       195/60R16    A91                                A58 Car NoS
e4*2007/46*0996*02-..      66-147       205/55R16    A12                                V16 S04
                           66-147       215/50R16    A12
                           66-147       215/55R16    A12
                           66-147       225/50R16    A01 A12 K2b R03


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Mokka                 81-103        205/65R16     A12                                   A07 A15 A18
J-A                        81-103        205/70R16     A12                                   A57 B03 S05
e4*2007/46*0537*00-14      81-103        215/65R16     A92
                           81-103        225/60R16     A12
Opel Mokka-X               81-112        205/65R16     A90                                   A07 A15 A18
J-A                        81-112        205/70R16     A12                                   A57 B03 S04
e4*2007/46*0537*15-..      81-112        215/65R16     A92
                           81-112        225/60R16     A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und An-
bringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16
Nr. 14   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2019 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller.
Die Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe GmbH
bestätigt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55053011 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Mai 2019




Bohlander                                                                    00320653.DOC
RN/Boh




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