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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 4

                            Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                            Modell                           OX19
                            Typ                              OX19 6015
                            Radgröße                         6,0JX15 H2
                            Zentrierart                      Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                            führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                            O5           OX19 6015 O5 / ohne Ring               5/105/56,6         38       615     2050

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                       52711
§22 52711, Erweiterung 01




                            Herstellerzeichen                OX-ML
                            Radtyp und Ausführung            OX19 6015 (s.o.)
                            Radgröße                         6,0JX15 H2
                            Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                    Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                            S01       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°       140                    -
                            S02       Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°       140                    -

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel

                            Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 4

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Chevrolet Aveo          55, 70, 85    195/65R15    A91                                   A19 A99 Flh
                            KL1T                    55, 70, 85    205/60R15    A91                                   Lim S01
                            e4*2007/46*0270*..      55, 70, 85    215/60R15    A12
                            Opel Astra-K            66-110        195/65R15    A91                                   A19 A58 A99
                            B-K                     66-110        205/60R15    A91                                   B03 Flh NoS
                            e4*2007/46*0996*..      66-110        215/60R15    A91                                   S02
                            - incl. Facelift 2019
                            Opel Astra-K Sports     66-110        195/65R15    A91                                   A19 A58 A99
                            Tourer                  66-110        205/60R15    A91                                   B03 Car NoS
                            B-K                     66-110        215/60R15    A91                                   S02
                            e4*2007/46*0996*02-..
                            - incl. Facelift 2019

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 52711, Erweiterung 01




                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                            210 km/h                100% 100% 100%
                            220 km/h                97%    100% 100%
                            230 km/h                94%    100% 100%
                            240 km/h                91%    100% 100%
                            250 km/h                -      95%      100%
                            260 km/h                -      90%      100%
                            270 km/h                -      85%      100%
                            280 km/h                -      -        95%
                            290 km/h                -      -        90%
                            300 km/h                -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 4
                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 52711, Erweiterung 01




                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                            (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2020 in Lambsheim statt.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 4
                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 16. September 2020
§22 52711, Erweiterung 01




                            Laux                                                                 00351406.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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