GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0341305
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C22
Typ C22 656
Radgröße 6.5 Jx16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C22 656 39 95 920/08 CMS / ohne Ring 5/105/56,6 39 550 2120
920/08 JF / ohne Ring
920/08 SFR / ohne Ring
§ 22 50270, Erweiterung 08
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50270
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C22 656 (s.o.)
Radgröße 6.5 Jx16 H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 36 Serie
S02 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - Serie
offen ww Hutmutter
S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - Serie
offen
S04 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 35,5 Serie
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 55, 70, 85 195/55R16 A91 A07 A16 A21
KL1T 55, 70, 85 195/60R16 A12 Flh Lim V16
e4*2007/46*0270*.. 55, 70, 85 205/50R16 A12 S01
55, 70, 85 205/55R16 A12
55, 70, 85 225/50R16 A01 A12 K2b K4h R03
Chevrolet Cruze /-SW 80-104 205/60R16 A33 110 A07 A16 A21
KL1J 80-104 215/55R16 A12 110 A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*.. 80-104 215/60R16 A01 A12 G03 110 Lim V16 S01
80-104 215/60R16 A12 R09 110
80-104 225/55R16 A12 110
Chevrolet Trax 85-103 195/70R16 A91 M+S A07 A16 A21
KL1B / J-A 85-103 205/65R16 A91 A57 S04
e4*2007/46*0696*..; 85-103 205/70R16 A12
e4*2007/46*0537*.. 85-103 215/65R16 A92
§ 22 50270, Erweiterung 08
85-103 225/60R16 A12
85-103 225/65R16 A12
Opel Ampera-e 55 (150) 205/55R16 A90 110 A07 A16 A21
1G0F 55 (150) 205/60R16 A12 110 A58 S04
e13*2007/46*1777*.. 55 (150) 215/55R16 A01 A12 K1a 110
(60 kWh-Batterie) 55 (150) 225/50R16 A01 A12 K1c K2b 110
Opel Astra-J 64-88,103 205/55R16 A33 R09 A07 A16 A21
P-J, -/V, /SW 64-88,103 205/60R16 A91 R37 A58 Flh Lim
e1*2007/46*0141*.., 64-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 R37 V16 S02
e4*2007/46*0309*.., 64-88,103 215/55R16 A91
e4*2007/46*0204*.. 64-88,103 215/60R16 A01 A12 G03
64-88,103 215/60R16 A91 R09
64-88,103 225/55R16 A12
Opel Astra-J 70-88,103 205/55R16 A33 R09 110 A07 A16 A21
P-J/SW, -/V 70-88,103 205/60R16 A91 R37 110 A58 Car V16
e4*2007/46*0204*..; 70-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 R37 110 S02
e4*2007/46*0308*.. 70-88,103 215/55R16 A91 110
- Sports Tourer 70-88,103 215/60R16 A01 A91 G03 110
- Station Wagon 70-88,103 215/60R16 A91 R09 110
70-88,103 225/55R16 A12 110
Opel Astra-K 66-110 195/55R16 A91 A07 A16 A21
B-K 66-110 195/60R16 A91 A58 Flh NoS
e4*2007/46*0996*.. 66-147 205/55R16 A91 V16 S03
- incl. Facelift 2019 66-147 215/50R16 A12
66-147 215/55R16 A12
66-147 225/50R16 A12
Opel 66-110 195/55R16 A91 A07 A16 A21
Astra-K Sports Tourer 66-110 195/60R16 A91 A58 Car NoS
B-K 66-147 205/55R16 A91 V16 S03
e4*2007/46*0996*02-.. 66-147 215/50R16 A12
- incl. Facelift 2019 66-147 215/55R16 A12
66-147 225/50R16 A01 A12 K2b
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Mokka 81-103 195/70R16 A91 M+S A07 A16 A21
J-A 81-103 205/65R16 A91 A57 B03 S04
e4*2007/46* 81-103 205/70R16 A12
0537*00-14 81-103 215/65R16 A92
81-103 225/60R16 A12
81-103 225/65R16 A12
Opel Mokka-X 81-112 205/65R16 A91 A07 A16 A21
J-A 81-112 205/70R16 A12 A57 B03 S03
e4*2007/46*0537*15-.. 81-112 215/65R16 A90
81-112 225/60R16 A12
81-112 225/65R16 A12
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50270, Erweiterung 08
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
§ 22 50270, Erweiterung 08
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
§ 22 50270, Erweiterung 08
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoS Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (5. Ausfertigung)
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S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
§ 22 50270, Erweiterung 08
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2020 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50270, Erweiterung 08
Lambsheim, 18. Juni 2020
Bohlander 00345618.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim