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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47287 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55077008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ WA 706
Hersteller                        wheels24.com Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                      wheels24.com Trading GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0010901

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Wave
Typ                               WA 706
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
G5           WA 706 G5/ohne Ring                   5/115/70,2         46        735    2060

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47287
Herstellerzeichen                 ANZIO
Radtyp und Ausführung             WA 706 (s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in EU
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      125                  -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -
S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                  -
S04       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet
                                  Daewoo/Chevrolet
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47287 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55077008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ WA 706
Hersteller                        wheels24.com Trading GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet TransSport    137,138       215/55R16                                          A02 A04 A05
GM200-Chevrolet         137,138       225/55R16    A01 K1a K2b                           A08 A09 A12
e13*95/54,98/14,                                                                         A14 A19 A58
2001/116*0017*..                                                                         S02
Chevrolet Captiva       93-135        215/70R16    A33                                   A02 A04 A05
KLAC, KLAD              93-135        225/65R16    A12                                   A07 A08 A09
e4*2001/116*0113*..,    93-135        225/70R16    A12                                   A14 A19 B03
e4*2001/116*0117*..     93-135        235/65R16    A12                                   S01
- incl. Facelift 2011   93-190        215/70R16    A33 M+S
                        93-190        225/70R16    A12 M+S
Chevrolet Orlando       96,104,120    215/55R16                                          A02 A04 A05
KL1Y, KL1YN             96,104,120    215/60R16                                          A07 A08 A09
e4*2007/46*0224*..;     96,104,120    225/55R16                                          A12 A14 A16
e4*2007/46*0295*..                                                                       A19 A58 S04
Opel Antara             93-135        215/70R16    A30                                   A02 A04 A05
L-A                     93-135        225/65R16    A12                                   A07 A08 A09
e4*2001/116*0118*..     93-135        225/70R16    A12                                   A14 A19 B03
- incl. Facelift 2011   93-135        235/65R16    A12                                   S01
                        93-190        215/70R16    A30 M+S
                        93-190        225/70R16    A12 M+S
Opel Sintra             85-148        205/55R16    T94                                   A02 A04 A05
GM200-GME               85-148        215/55R16    T93                                   A08 A09 A12
e13*95/54*0018*..       85-148        225/50R16    A01 K1a K2b T93                       A14 A19 V16
                        85-148        225/55R16    A01 K1a K2b                           S02
Opel Zafira Tourer      81-110        215/55R16                                          A02 A04 A05
P-J/SW                  81-110        215/60R16                                          A07 A08 A09
e4*2007/46*0204*..      81-110        225/55R16                                          A12 A14 A16
                                                                                         A19 A58 HO1
                                                                                         S03

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47287 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55077008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ WA 706
Hersteller                     wheels24.com Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47287 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55077008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ WA 706
Hersteller                      wheels24.com Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47287 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55077008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ WA 706
Hersteller                     wheels24.com Trading GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Januar 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2010.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 30. Januar 2012




Blauth                                                               00175501.DOC




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