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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MILANO
Typ                               MI 656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
G5           MI 656 G5/ohne Ring                   5/115/70,2         38       720     2160

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47437
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             MI 656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      125               -
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140               -
S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daewoo/Chevrolet
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-135       215/70R16   A13                              A02 A04 A05
KLAC, KLAD              93-135       225/65R16   A12                              A07 A08 A09
e4*2001/116*0113*..,    93-135       225/70R16   A12                              A14 A19 B03
e4*2001/116*0117*..     93-135       235/65R16   A12                              S01
- incl. Facelift 2011   93-190       215/70R16   A13 M+S
                        93-190       225/70R16   A12 M+S
Chevrolet Cruze         92,110,120   205/60R16   A33                              A02 A04 A05
KL1J                    92,110,120   215/55R16   A12                              A07 A08 A09
e4*2001/116*0140*..     92,110,120   215/60R16   A12                              A14 A19 A58
                        92,110,120   225/55R16   A12                              Flh Lim V16
                        92,110,120   235/50R16   A12                              S02
Chevrolet Orlando       96,104,120   215/55R16   A91                              A02 A04 A05
KL1Y, KL1YN             96,104,120   215/60R16   A91                              A07 A08 A09
e4*2007/46*0224*..;     96,104,120   225/55R16   A91                              A14 A19 A58
e4*2007/46*0295*..                                                                S03
Opel Antara             93-135       215/70R16   A11                              A02 A04 A05
L-A                     93-135       225/65R16   A12                              A07 A08 A09
e4*2001/116*0118*..     93-135       225/70R16   A12                              A14 A19 B03
- incl. Facelift 2011   93-135       235/65R16   A12                              S01
                        93-190       215/70R16   A11 M+S
                        93-190       225/70R16   A12 M+S
Opel Astra-J            81,92        205/55R16   A33 R09                          A02 A04 A05
P-J, -/V                81,92-132    205/60R16   A91 M+S                          A07 A08 A09
e1*2007/46*0141*..;     81,92-132    205/60R16   A91 R37                          A14 A19 A58
e4*2007/46*0308*..      81,92-132    205/65R16   A01 A12 G03 R37                  Flh V16 S02
                        81,92-132    205/65R16   A12 R09 R37
                        81,92-132    215/55R16   A91
                        81,92-132    215/60R16   A12
                        81,92-132    225/55R16   A12
                        81,92-132    235/50R16   A12
Opel Astra-J            74, 81, 92   205/55R16   A33 R09                          A02 A04 A05
P-J/SW, -/V             74-132       205/60R16   A91 M+S                          A07 A08 A09
e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/60R16   A91 R37                          A14 A19 A58
e4*2007/46*0308*..      74-132       205/65R16   A01 A12 G03 R37                  Car V16 S02
- Sports Tourer         74-132       205/65R16   A12 R09
- Station Wagon         74-132       215/55R16   A91
                        74-132       215/60R16   A12
                        74-132       225/55R16   A12
                        74-132       235/50R16   A12
Opel Zafira Tourer      81-110       215/55R16   A91                              A02 A04 A05
P-J/SW                  81-110       215/60R16   A91                              A07 A08 A09
e4*2007/46*0204*..      81-110       225/55R16   A91                              A14 A19 A58
                                                                                  HO1 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
an Achse 1.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55085008 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MI 656
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Mai 2012




Blauth                                                                  00180098.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim