ABE: 48859 Design: C 12 Radnummer: C12 656 41 70 Daten: 6.5x16" ET41 LK5/115/70.2 CMS 730/02 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48859*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2 Typ: C12 656 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48859*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C12 Typ C12 656 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab Zentrierring Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum (mm) C12 656 39 95 730/01 JF / ohne Ring 5/105/56,6 39 620 2025 4/2012 730/01 SD / ohne Ring 730/01 CMS / ohne Ring C12 656 50 56 730/05 JF / ohne Ring 5/108/63,4 50 650 1990 4/2012 730/05 SD / ohne Ring 730/05 CMS / ohne Ring C12 656 50 60S 730/06 JF / ohne Ring 5/112/57,1 50 650 1990 4/2012 730/06 SD / ohne Ring 730/06 CMS / ohne Ring C12 656 49 62S 730/07 SD / ohne Ring 5/112/66,6 49 650 1990 5/2013 C12 656 43 10 730/03 JF / 5/114,3/60,1 43 620 2160 4/2012 SR10 Ø67,2 Ø60,1 730/03 SD / SR10 Ø67,2 Ø60,1 730/03 CMS / SR10 Ø67,2 Ø60,1 C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/60,1 50 620 2090 4/2012 SR10 Ø67,2 Ø60,1 730/04 SD / SR10 Ø67,2 Ø60,1 730/04 CMS / SR10 Ø67,2 Ø60,1 C12 656 43 10 730/03 JF / 5/114,3/64,1 43 620 2160 4/2012 SR12 Ø67,2 Ø64,1 730/03 SD / SR12 Ø67,2 Ø64,1 730/03 CMS / SR12 Ø67,2 Ø64,1 C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/64,1 50 620 2090 4/2012 SR12 Ø67,2 Ø64,1 730/04 SD / SR12 Ø67,2 Ø64,1 730/04 CMS / SR12 Ø67,2 Ø64,1 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 4 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab Zentrierring Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum (mm) C12 656 43 10 730/03 JF / 5/114,3/66,1 43 620 2160 4/2012 SR14 Ø67,2 Ø66,1 730/03 SD / SR14 Ø67,2 Ø66,1 730/03 CMS / SR14 Ø67,2 Ø66,1 C12 656 50 10 730/04 JF / 5/114,3/66,1 50 620 2090 4/2012 SR14 Ø67,2 Ø66,1 730/04 SD / SR14 Ø67,2 Ø66,1 730/04 CMS / SR14 Ø67,2 Ø66,1 C12 656 43 10 730/03 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 43 620 2160 4/2012 730/03 SD / ohne Ring 730/03 CMS / ohne Ring C12 656 50 10 730/04 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 620 2090 4/2012 730/04 SD / ohne Ring 730/04 CMS / ohne Ring C12 656 41 70 730/02 JF / ohne Ring 5/115/70,2 41 650 2160 4/2012 730/02 SD / ohne Ring 730/02 CMS / ohne Ring Kennzeichnung KBA-Nummer 48859 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen wahlweise JF; SD; CMS Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe- reichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr- zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 4 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluss Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/105 39 620 2025 5/115 41 650 2160 5/112 49 650 1990 5/108 50 650 1990 5/114,3 50 620 2090 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/105/56,6 205/55R16 39 620 5/108/63,4 195/50R16 50 650 5/114,3/67,1 195/50R16 50 620 5/115/70,2 205/55R16 41 650 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 235/60R16 50 650 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof- fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,922 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland China, Wuxi ab April 2012 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin- gungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 4 Anlagen Anlage zur Radbeschreibung - 15.01.2013 mit Änderung vom 01.07.2013 Beschreibung (CMS) C12 656 08.11.2012 Radzeichnung (CMS) J730 000-A 05.01.2012 mit Änderung vom 23.02.2012 Radzeichnung (CMS) J730 001 03.01.2012 Radzeichnung (CMS) J730 002 04.01.2012 Radzeichnung J730 003 03.01.2012 Radzeichnung J730 004 04.01.2012 Radzeichnung J730 005 04.01.2012 Radzeichnung J730 006 04.01.2012 Beschreibung (JF) C12 656 26.03.2012 Radzeichnung (JF) 54711665-A1 20.08.2012 Radzeichnung (JF) 54711665-A2 20.08.2012 Beschreibung (SD) C12 656 15.10.2012 Radzeichnung (SD) 306-3101001 Bl.1/2 08.02.2012 mit Änderung vom 06.06.2013 Radzeichnung (SD) 306-3101001 Bl.2/2 08.02.2012 Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Zentrierringzeichnung Übersicht Zentrierringe 18.01.2012 mit Zeichnungen Stand 02.08.2012 Befestigungsmittelzeichnung Übersicht Befestigungsmittel 09.02.2010 mit Zeichnungen Stand 02.08.2012 Verwendungsbereich Anlage 1 - 12 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. August 2013 Bohlander 00199035.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. August 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. August 2013 Bohlander 00198739.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C12 Typ C12 656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang ring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) C12 656 41 70 730/02 JF / ohne Ring 5/115/70,2 41 650 2160 730/02 SD / ohne Ring 730/02 CMS / ohne Ring Kennzeichnungen KBA-Nummer 48859 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C12 656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmit- Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) tel S02 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 150 36 S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 35,5 S04 Serien-Mutter M12x1,5 – Kegel 60° 140 - offene Mutter wahlweise Hutmutter S05 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 36 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea / Ope Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Cruze /-SW 92-120 205/60R16 A33 A02 A04 A05 KL1J 92-120 215/55R16 A12 A07 A08 A09 e4*2001/116*0140*.. 92-120 215/60R16 A12 A16 A21 A58 92-120 225/55R16 A12 Car Flh Lim V16 S03 Chevrolet Orlando 96-120 215/55R16 A91 A02 A04 A05 KL1Y, KL1YN 96-120 215/60R16 A91 A07 A08 A09 e4*2007/46*0224*..; 96-120 225/55R16 A91 A16 A21 A58 e4*2007/46*0295*.. S02 Opel Ampera 111 205/60R16 A91 M+S A02 A04 A05 D1JOI 111 215/55R16 A12 M+S A07 A08 A09 e13*2007/46*1159*.. 111 215/60R16 A12 M+S A16 A21 A58 Flh S05 Opel Astra-J 81,92 205/55R16 A33 R09 A02 A04 A05 P-J, -/V 81,92-143 205/60R16 A91 M+S A07 A08 A09 e1*2007/46*0141*..; 81,92-143 205/60R16 A91 R37 A16 A21 A58 e4*2007/46*0308*.. 81,92-143 205/65R16 A01 A12 G03 R37 Flh Lim V16 81,92-143 205/65R16 A12 R09 R37 S04 81,92-143 215/55R16 A91 81,92-143 215/60R16 81,92-143 225/55R16 A12 Opel Astra-J 74, 81, 92 205/55R16 A33 R09 A02 A04 A05 P-J/SW, -/V 74-132 205/60R16 A91 M+S A07 A08 A09 e4*2007/46*0204*..; 74-132 205/60R16 A91 R37 A16 A21 A58 e4*2007/46*0308*.. 74-132 205/65R16 A01 A12 G03 R37 Car V16 S04 - Sports Tourer 74-132 205/65R16 A12 R09 - Station Wagon 74-132 215/55R16 A91 74-132 215/60R16 A12 74-132 225/55R16 A12 Opel Zafira Tourer 81-110 215/55R16 A91 130 A02 A04 A05 P-J/SW, -/V 81-110 215/60R16 A91 130 A07 A08 A09 e4*2007/46*0204*..; 81-110 225/55R16 A91 130 A16 A21 A58 e4*2007/46*0308*.. HO1 S04 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 5 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug- ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs- sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus- ragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 5 HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse 1. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 48859*01 Die ABE-Nr. 48859 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ C12 656, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) vom 19.08.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 13 (1. Ausfertigung) 1 - 8; 10 - 12 (2. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.08.2013 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 28.08.2013 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.08.2013