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          ABE: 48859
               Design:
               C 12
           Radnummer:
        C12 656 41 70
                Daten:
       6.5x16" ET41 LK5/115/70.2

             CMS 730/02
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48859*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 H2


Typ:                         C12 656



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48859*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4


Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot



Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

Modell                        C12
Typ                           C12 656
Radgröße                      6,5 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung


Ausführung       Kennzeichnung Rad/         Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                 Zentrierring               Lochkreis- (mm)/    press-   last   umfang Herstell-
                                            Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                (mm)
C12 656 39 95  730/01 JF / ohne Ring        5/105/56,6          39       620    2025       4/2012
               730/01 SD / ohne Ring
               730/01 CMS / ohne Ring
C12 656 50 56  730/05 JF / ohne Ring        5/108/63,4          50       650    1990       4/2012
               730/05 SD / ohne Ring
               730/05 CMS / ohne Ring
C12 656 50 60S 730/06 JF / ohne Ring        5/112/57,1          50       650    1990       4/2012
               730/06 SD / ohne Ring
               730/06 CMS / ohne Ring
C12 656 49 62S 730/07 SD / ohne Ring        5/112/66,6          49       650    1990       5/2013
C12 656 43 10  730/03 JF /                  5/114,3/60,1        43       620    2160       4/2012
               SR10 Ø67,2 Ø60,1
               730/03 SD /
               SR10 Ø67,2 Ø60,1
               730/03 CMS /
               SR10 Ø67,2 Ø60,1
C12 656 50 10  730/04 JF /                  5/114,3/60,1        50       620    2090       4/2012
               SR10 Ø67,2 Ø60,1
               730/04 SD /
               SR10 Ø67,2 Ø60,1
               730/04 CMS /
               SR10 Ø67,2 Ø60,1
C12 656 43 10  730/03 JF /                  5/114,3/64,1        43       620    2160       4/2012
               SR12 Ø67,2 Ø64,1
               730/03 SD /
               SR12 Ø67,2 Ø64,1
               730/03 CMS /
               SR12 Ø67,2 Ø64,1
C12 656 50 10  730/04 JF /                  5/114,3/64,1        50       620    2090       4/2012
               SR12 Ø67,2 Ø64,1
               730/04 SD /
               SR12 Ø67,2 Ø64,1
               730/04 CMS /
               SR12 Ø67,2 Ø64,1




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Ausführung       Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                 Zentrierring                 Lochkreis- (mm)/    press-   last   umfang Herstell-
                                              Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                  (mm)
C12 656 43 10    730/03 JF /                  5/114,3/66,1        43       620    2160       4/2012
                 SR14 Ø67,2 Ø66,1
                 730/03 SD /
                 SR14 Ø67,2 Ø66,1
                 730/03 CMS /
                 SR14 Ø67,2 Ø66,1
C12 656 50 10    730/04 JF /                  5/114,3/66,1        50       620    2090       4/2012
                 SR14 Ø67,2 Ø66,1
                 730/04 SD /
                 SR14 Ø67,2 Ø66,1
                 730/04 CMS /
                 SR14 Ø67,2 Ø66,1
C12 656 43 10    730/03 JF / ohne Ring        5/114,3/67,1        43       620    2160       4/2012
                 730/03 SD / ohne Ring
                 730/03 CMS / ohne Ring
C12 656 50 10    730/04 JF / ohne Ring        5/114,3/67,1        50       620    2090       4/2012
                 730/04 SD / ohne Ring
                 730/04 CMS / ohne Ring
C12 656 41 70    730/02 JF / ohne Ring        5/115/70,2          41       650    2160       4/2012
                 730/02 SD / ohne Ring
                 730/02 CMS / ohne Ring

Kennzeichnung

KBA-Nummer                     48859
Herstellerzeichen              CMS
Radtyp und Ausführung          C12 656 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx16H2
Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen            wahlweise JF; SD; CMS
Herstellungsdatum              Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 4


Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluss      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)     Abrollumfang
5/105          39                   620              2025
5/115          41                   650              2160
5/112          49                   650              1990
5/108          50                   650              1990
5/114,3        50                   620              2090


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluss         Reifengröße   Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/105/56,6        205/55R16     39                   620
5/108/63,4        195/50R16     50                   650
5/114,3/67,1      195/50R16     50                   620
5/115/70,2        205/55R16     41                   650


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluss      Reifengröße      Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108          235/60R16        50                 650



Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,922 kg.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland China, Wuxi ab April 2012
durchgeführt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4


Anlagen

Anlage zur Radbeschreibung        -                                15.01.2013
                                  mit Änderung vom                 01.07.2013
Beschreibung (CMS)                C12 656                          08.11.2012
Radzeichnung (CMS)                J730 000-A                       05.01.2012
                                  mit Änderung vom                 23.02.2012
Radzeichnung (CMS)                J730 001                         03.01.2012
Radzeichnung (CMS)                J730 002                         04.01.2012
Radzeichnung                      J730 003                         03.01.2012
Radzeichnung                      J730 004                         04.01.2012
Radzeichnung                      J730 005                         04.01.2012
Radzeichnung                      J730 006                         04.01.2012
Beschreibung (JF)                 C12 656                          26.03.2012
Radzeichnung (JF)                 54711665-A1                      20.08.2012
Radzeichnung (JF)                 54711665-A2                      20.08.2012
Beschreibung (SD)                 C12 656                          15.10.2012
Radzeichnung (SD)                 306-3101001 Bl.1/2               08.02.2012
                                  mit Änderung vom                 06.06.2013
Radzeichnung (SD)                 306-3101001 Bl.2/2               08.02.2012
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                        07.07.2000
                                  mit Änderung vom                 31.08.2001
Zentrierringzeichnung             Übersicht Zentrierringe          18.01.2012
                                  mit Zeichnungen
                                  Stand 02.08.2012
Befestigungsmittelzeichnung       Übersicht Befestigungsmittel     09.02.2010
                                  mit Zeichnungen
                                  Stand 02.08.2012
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 12



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. August 2013




Bohlander                                                                    00199035.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. August 2013 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. August 2013




Bohlander                                                                     00198739.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C12
Typ                             C12 656
Radgröße                        6,5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrier-    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 ring                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C12 656 41 70 730/02 JF / ohne Ring              5/115/70,2          41          650    2160
              730/02 SD / ohne Ring
              730/02 CMS / ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      48859
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C12 656 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmit- Bund               Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
        tel
S02     Serien-Mutter M12x1,5    Kegel 60°          150                   36

S03     Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°        140                   35,5

S04     Serien-Mutter M12x1,5 –    Kegel 60°        140                   -
        offene Mutter
        wahlweise
        Hutmutter
S05     Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°        140                   36


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea / Ope

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Cruze /-SW   92-120         205/60R16     A33                                    A02 A04 A05
KL1J                   92-120         215/55R16     A12                                    A07 A08 A09
e4*2001/116*0140*..    92-120         215/60R16     A12                                    A16 A21 A58
                       92-120         225/55R16     A12                                    Car Flh Lim
                                                                                           V16 S03
Chevrolet Orlando      96-120         215/55R16     A91                                    A02 A04 A05
KL1Y, KL1YN            96-120         215/60R16     A91                                    A07 A08 A09
e4*2007/46*0224*..;    96-120         225/55R16     A91                                    A16 A21 A58
e4*2007/46*0295*..                                                                         S02
Opel Ampera            111            205/60R16     A91 M+S                                A02 A04 A05
D1JOI                  111            215/55R16     A12 M+S                                A07 A08 A09
e13*2007/46*1159*..    111            215/60R16     A12 M+S                                A16 A21 A58
                                                                                           Flh S05
Opel Astra-J           81,92          205/55R16     A33 R09                                A02 A04 A05
P-J, -/V               81,92-143      205/60R16     A91 M+S                                A07 A08 A09
e1*2007/46*0141*..;    81,92-143      205/60R16     A91 R37                                A16 A21 A58
e4*2007/46*0308*..     81,92-143      205/65R16     A01 A12 G03 R37                        Flh Lim V16
                       81,92-143      205/65R16     A12 R09 R37                            S04
                       81,92-143      215/55R16     A91
                       81,92-143      215/60R16
                       81,92-143      225/55R16     A12
Opel Astra-J           74, 81, 92     205/55R16     A33 R09                                A02 A04 A05
P-J/SW, -/V            74-132         205/60R16     A91 M+S                                A07 A08 A09
e4*2007/46*0204*..;    74-132         205/60R16     A91 R37                                A16 A21 A58
e4*2007/46*0308*..     74-132         205/65R16     A01 A12 G03 R37                        Car V16 S04
- Sports Tourer        74-132         205/65R16     A12 R09
- Station Wagon        74-132         215/55R16     A91
                       74-132         215/60R16     A12
                       74-132         225/55R16     A12
Opel Zafira Tourer     81-110         215/55R16     A91 130                                A02 A04 A05
P-J/SW, -/V            81-110         215/60R16     A91 130                                A07 A08 A09
e4*2007/46*0204*..;    81-110         225/55R16     A91 130                                A16 A21 A58
e4*2007/46*0308*..                                                                         HO1 S04


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48859 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ C12 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

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HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
an Achse 1.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



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 Nummer der ABE: 48859*01

 Die ABE-Nr. 48859 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ C12 656,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung) vom
 19.08.2013 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 13                                   (1. Ausfertigung)
 1 - 8; 10 - 12                       (2. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.08.2013
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 28.08.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55054912 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 19.08.2013