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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            SPARCO TERRA
Typ                               29047
Radgröße                          7,5 J x 17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
002          29047 002 / ohne Ring                 5/115/70,2         40       675     2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49196
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             29047 002
Radgröße                          7,5 J x 17 H2
Einpresstiefe                     ET 40
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140               -
S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet (GM)
                                  Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet TransSport   137, 138     225/45R17   K1c K2c T93 T94                   A01 A02 A04
GM200-Chevrolet        137, 138     235/45R17   K1c K2c T93 T94                   A05 A08 A09
e13*95/54,98/14,                                                                  A12 A15 A21
2001/116*0017*..                                                                  A58 S02
Chevrolet Cruze /-SW   92-120       205/50R17   T89 T93                           A02 A04 A05
KL1J                   92-120       205/55R17                                     A08 A09 A12
e4*2001/116*0140*..    92-120       215/50R17   T91                               A15 A21 A58
                       92-120       215/55R17   A01 G75                           Car Flh Lim
                       92-120       215/55R17   R96                               V17 S02
                       92-120       225/45R17   T91
                       92-120       225/50R17
                       92-120       235/45R17
Chevrolet Orlando      96-120       215/50R17   A91                               A02 A04 A05
KL1Y, KL1YN            96-120       215/55R17   A12                               A08 A09 A15
e4*2007/46*0224*..;    96-120       225/50R17   A12                               A21 A58 V17
e4*2007/46*0295*..     96-120       235/45R17   A12                               S03
                       96-120       235/50R17   A12
                       96-120       245/45R17   A12
Opel Ampera            111          205/55R17   M+S                               A02 A04 A05
D1JOI                  111          215/50R17                                     A08 A09 A12
e13*2007/46*1159*..    111          215/55R17                                     A15 A21 A58
                       111          235/45R17                                     Flh S02
Opel Astra-J           81,92-143    205/50R17   A91 M+S                           A02 A04 A05
P-J, -/V               81,92-143    205/50R17   A91 R37                           A08 A09 A15
e1*2007/46*0141*..;    81,92-143    205/55R17   A12 R37                           A21 A58 Flh
e4*2007/46*0308*..     81,92-143    215/50R17   A12                               Lim V17 S02
                       81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                       81,92-143    215/55R17   A12 R96
                       81,92-143    225/45R17   A91
                       81,92-143    225/50R17   A12
                       81,92-143    235/45R17   A12
Opel Astra-J           74-132       205/50R17   A91 M+S T89 T93                   A02 A04 A05
P-J/SW, -/V            74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                   A08 A09 A15
e4*2007/46*0204*..;    74-132       205/55R17   A12 R37                           A21 A58 Car
e4*2007/46*0308*..     74-132       215/50R17   A12                               V17 S02
- Sports Tourer        74-132       215/55R17   A01 A12 G75
- Station Wagon        74-132       215/55R17   A12 R96
                       74-132       225/45R17   A91
                       74-132       225/50R17   A12
                       74-132       235/45R17   A12
Opel Astra-J GTC       88-132       225/55R17   A92                               A02 A04 A05
P-J/SW                 88-132       225/60R17   A12                               A08 A09 A15
e4*2007/46*0204*..     88-132       235/50R17   A12                               A21 Cpe S02
                       88-132       235/55R17   A12
Opel Sintra            85-148       225/45R17   K1c K2c T93                       A01 A02 A04
GM200-GME              85-148       235/45R17   K1c K2c                           A05 A08 A09
e13*95/54*0018*..                                                                 A12 A15 A21
                                                                                  S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Zafira Tourer     81-110        215/50R17     A91 R37 T91 T95                       A02 A04 A05
P-J/SW, -/V            81-110        215/55R17     A12 R37                               A08 A09 A15
e4*2007/46*0204*..;    81-143        225/50R17     A12                                   A21 A58 V17
e4*2007/46*0308*..     81-143        235/45R17     A12 T93 T94                           S02
                       81-143        235/50R17     A01 K1a K2b
                       81-143        245/45R17     A12

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 6

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                      O.Z. Spa

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R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. April 2013




Pohl                                                                 00193715.DOC




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