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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50211*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         MI8080
§ 22 50211*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50211


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50211*01


                Die ABE-Nr. 50211*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ MI8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung) vom 07.12.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 25

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 50211*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.12.2016
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 30.01.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                          Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          Milano
                Typ                             MI8080
                Radgröße                        8,0J x 18H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                UNH          MI8080-UNH / ohne Ring              5/115/70,2             40       725     2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50211
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           MI8080...(s.o)
                Radgröße                        8,0J x 18H2
§ 22 50211*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                      -                    N250519-
                                                                                                         C
                S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    N250519-
                                                                                                         C
                S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   150                      -                    N250519-
                                                                                                         C

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Chevrolet (GM)
                                                Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                Opel

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet TransSport    137,138        235/40R18   K1c K2c T91 T93 T95            A01 A12 A14
                GM200-Chevrolet                                                                   A21 A58 S02
                e13*95/54,98/14,
                2001/116*0017*..
                Chevrolet Captiva       93-190         235/55R18                                  A12 A14 A21
                KLAC, KLAD              93-190         245/50R18   A01 K1a K2b LK6                S03
                e4*2001/116*0113*..,
                e4*2001/116*0117*..
                - incl. Facelift 2011
                Chevrolet Cruze /-SW    92-120         215/45R18   T89 T93                        A12 A14 A21
                KL1J                    92-120         225/40R18   T88 T92                        A58 Car Flh
                e4*2001/116*0140*..     92-120         225/45R18                                  Lim V18 S02
                                        92-120         235/40R18
                                        92-120         235/45R18   A01 G75
                                        92-120         235/45R18   R96
                                        92-120         245/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e
                Chevrolet Orlando       96-120         215/45R18   T93                            A12 A14 A21
§ 22 50211*01




                KL1Y, KL1YN             96-120         225/45R18                                  A58 V18 S04
                e4*2007/46*0224*..;     96-120         235/40R18
                e4*2007/46*0295*..      96-120         235/45R18
                                        96-120         245/40R18
                Opel Ampera             111            215/45R18   T93                            A12 A14 A21
                D1JOI                   111            225/45R18                                  A58 Flh S02
                e13*2007/46*1159*..
                Opel Antara             93-190         235/55R18                                  A12 A14 A21
                L-A                     93-190         245/50R18   A01 K1a K1b K2b                S03
                e4*2001/116*0118*..
                - incl. Facelift 2011
                Opel Astra-J            81,92-143      215/45R18                                  A12 A14 A21
                P-J, -/V                81,92-143      225/40R18   T88 T92                        A58 Flh Lim
                e1*2007/46*0141*..;     81,92-143      225/45R18                                  V18 S02
                e4*2007/46*0309*..      81,92-143      235/40R18
                                        81,92-143      235/45R18   A01 G03 G75
                                        81,92-143      235/45R18   R96
                                        81,92-143      235/45R18   R09
                                        81,92-143      245/40R18
                Opel Astra-J            74-132         215/45R18   T89 T93                        A12 A14 A21
                P-J/SW, -/V             74-132         225/40R18   T88 T92                        A58 Car V18
                e4*2007/46*0204*..;     74-132         225/45R18                                  S02
                e4*2007/46*0308*..      74-143         215/45R18   M+S T89 T93
                - Sports Tourer         74-143         225/40R18   M+S T88 T92
                - Station Wagon         74-143         225/45R18   M+S
                                        74-143         235/40R18
                                        74-143         235/45R18   A01 G03 G75
                                        74-143         235/45R18   R96
                                        74-143         235/45R18   R09
                                        74-143         245/40R18




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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Astra-J GTC       74-147        225/50R18                                           A12 A14 A21
                P-J/SW                 74-147        225/55R18                                           Cpe S02
                e4*2007/46*0204*..     74-147        235/45R18
                                       74-147        235/50R18
                                       74-147        245/45R18
                                       74-147        255/45R18
                Opel Astra-J OPC       206           235/45R18     M+S                                   A12 A14 A21
                P-J/SW                 206           245/45R18     M+S                                   Cpe S02
                e4*2007/46*0204*..     206           255/45R18     M+S
                Opel Cascada           88-147        225/50R18                                           A12 A14 A21
                P-J/SW                 88-147        225/55R18                                           Cbo S02
                e4*2007/46*0204*..     88-147        235/45R18
                                       88-147        235/50R18
                                       88-147        245/45R18
                                       88-147        255/45R18
                Opel Sintra            85-148        235/40R18     K1c K2c T93                           A01 A12 A14
                GM200-GME                                                                                A21 S02
                e13*95/54*0018*..
                Opel Zafira Tourer     81-110        215/45R18     R37 T89 T93                           A12 A14 A21
§ 22 50211*01




                P-J/SW, -/V            81-147        225/45R18     T91 T95                               A58 V18 S02
                e4*2007/46*0204*..;    81-147        235/40R18     T91 T95
                e4*2007/46*0308*..     81-147        235/45R18
                                       81-147        245/40R18     T93 T97

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.




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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 4 von 8

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
§ 22 50211*01




                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 5 von 8

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 50211*01




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 6 von 8

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50211*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 7 von 8

                V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18     255/35R18
                Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§ 22 50211*01




                Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 8 von 8
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 18. Oktober 2016
§ 22 50211*01




                Schmidt                                                                     00259025.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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