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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                               QM Nr.:39020711504

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            EASY-R
             Typ                               EASY-R 167
             Radgröße                          7,0J x 16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          EASY-R 167 PCD 5x115 / ohne           5/115/70,2         38        600    2040
             5x115        Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51238
             Herstellerzeichen                 GMP Group
             Radtyp und Ausführung             EASY-R 167...(s.o)
§ 22 51238




             Radgröße                          7,0J x 16H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       140                 -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Cruze /-SW   92-120        205/60R16     A91 120                               A14 A18 A58
             KL1J                   92-120        215/55R16     A12 120                               Car F16 Flh
             e4*2001/116*0140*..    92-120        215/60R16     A12 120                               Lim V16 S02
                                    92-120        225/55R16     A12 120
                                    92-120        245/50R16     A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03 120
             Opel Ampera            111           205/60R16     M+S                                   A12 A14 A18
             D1JOI                  111           215/55R16     M+S                                   A58 Flh S02
             e13*2007/46*1159*..    111           215/60R16     M+S
             Opel Astra-J           81,92         205/55R16     A91 R09                               A14 A18 A58
             P-J, -/V               81,92-143     205/60R16     A91 M+S R37                           F16 Flh Lim
             e1*2007/46*0141*..;    81,92-143     205/60R16     A91 R37                               V16 S02
             e4*2007/46*0309*..     81,92-143     205/65R16     A01 A12 G03 R37
                                    81,92-143     205/65R16     A12 R09
                                    81,92-143     215/55R16     A90
                                    81,92-143     215/60R16     A90
                                    81,92-143     225/55R16     A12
             Opel Astra-J           74,81,92      205/55R16     A91 R09                               A14 A18 A58
§ 22 51238




             P-J/SW, -/V            74-132        205/60R16     A91 M+S R37                           Car F16 V16
             e4*2007/46*0204*..;    74-132        205/60R16     A91 R37                               S02
             e4*2007/46*0308*..     74-132        205/65R16     A01 A12 G03 R37
             - Sports Tourer        74-132        205/65R16     A12 R09
             - Station Wagon        74-132        215/55R16     A90
                                    74-132        215/60R16     A90
                                    74-132        225/55R16     A12
             Opel Zafira Tourer     81-110        215/55R16     A91 120                               A14 A18 A58
             P-J/SW, -/V            81-110        215/60R16     A91 120                               HO1 S02
             e4*2007/46*0204*..;    81-110        225/55R16     A12 120
             e4*2007/46*0308*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 6

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§ 22 51238




             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
             an Achse 1.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§ 22 51238




             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 5 von 6

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 51238




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 2. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 6 von 6
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 2. Dezember 2016
§ 22 51238




             Schmidt                                                                      00261233.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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