Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                           DIEWE GmbH

                                                                                              Seite 1 von 6

Auftraggeber                         DIEWE GmbH
                                     Industriestraße 21
                                     86438 Kissing
                                     QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad

Modell                               D116
Typ                                  D116
Radgröße                             7JJx16H2
Zentrierart                          Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                                Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                       Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
511538        D116 5/115 /                             5/115/70,2          38          650    2200
              ZH-100-5 Ø76xØ70.3 ***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert




Kennzeichnungen

KBA-Nummer                           48698
Herstellerzeichen                    DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                D116 (s.o.)
Radgröße                             7JJx16H2
Einpresstiefe                        ET (s.o.)
Herstelldatum                        Monat und Jahr



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel       Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
S02       Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°     140                    -
          offen ww Hutmutter
S03       Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°     140                    35,5
S04       Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°     150                    36
S05       Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°     140                    36
S06       Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°     125                    -
          offen



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Verwendungsbereich

Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                 Opel


Spurverbreiterung                innerhalb 2%



Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/60R16   A91                             A07 A15 A18
KL1J                    92-120        215/55R16   A12                             A58 Car F16
e4*2001/116*0140*..     92-120        215/60R16   A12                             Flh Lim V16
                        92-120        225/55R16   A12                             S03
                        92-120        245/50R16   A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03
Chevrolet Orlando       96-120        215/55R16   A91                             A07 A15 A18
KL1Y, KL1YN             96-120        215/60R16   A91                             A58 S04
e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/55R16   A12
e4*2007/46*0295*..
Opel Ampera             111           205/60R16   M+S                             A07 A12 A15
D1JOI                   111           215/55R16   M+S                             A18 A58 Flh
e13*2007/46*1159*..     111           215/60R16   M+S                             S05
Opel Astra-J            81,92         205/55R16   A91 R09                         A07 A15 A18
P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/60R16   A91 M+S R37                     A58 F16 Flh
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/60R16   A91 R37                         Lim V16 S02
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     205/65R16   A01 A12 G03 R37
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     205/65R16   A12 R09
                        81,92-143     215/55R16   A90
                        81,92-143     215/60R16   A90
                        81,92-143     225/55R16   A12
Opel Astra-J            74,81,92      205/55R16   A91 R09                         A07 A15 A18
P-J/SW, -/V             74-132        205/60R16   A91 M+S R37                     A58 Car F16
e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/60R16   A91 R37                         V16 S02
e4*2007/46*0308*..      74-132        205/65R16   A01 A12 G03 R37
- Sports Tourer         74-132        205/65R16   A12 R09
- Station Wagon         74-132        215/55R16   A90
                        74-132        215/60R16   A90
                        74-132        225/55R16   A12
Opel Insignia           81-121        215/60R16   A91                             A07 A15 A18
Z-B                     81-121        215/65R16   A12                             A58 B03 Car
e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R16   A12                             Flh HO1 S06
                        81-121        225/60R16   A12
                        81-121        245/55R16   A01 A12 K2b K6k
Opel Zafira Tourer      81-110        215/55R16   A91 130                         A07 A15 A18
P-J/SW, -/V             81-110        215/60R16   A91 130                         A58 HO1 S02
e4*2007/46*0204*..,     81-110        225/55R16   A12 130
e4*2007/46*0308*..
- incl. Facelift 2016




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und An-
bringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HO1 Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurch-
messer 300 mm an Achse 1.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Oktober 2017 in Lambsheim statt.



Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Oktober 2017




Bohlander                                                                     00280125.DOC
RN/Boh




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim