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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49009 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55062012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CARMANI CA 9 7517
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Kelterstrasse 40
                                  72669 Unterensingen
                                  QM-Nr.: TIC 1510211010

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CARMANI CA 9 Compete
Typ                               CARMANI CA 9 7517
Radgröße                          7.5Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
-            CARMANI CA 9 7517                     5/115/70,2          42          725    2175
             LK115 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49009
Herstellerzeichen                 AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung             CARMANI CA 9 7517 (s.o.)
Radgröße                          7.5Jx17H2
Einpresstiefe                     ET ..(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    125                     -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    140                     -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    150                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55062012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CARMANI CA 9 7517
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-135       225/60R17   A30 R37                             A16 A21 S03
KLAC, KLAD              93-190       235/55R17   A30
e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/60R17   A30
e4*2001/116*0117*..     93-190       235/65R17   A12 R09 R35
- incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A01 A12 G03
Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   T89 T93                             A12 A16 A21
KL1J                    92-120       205/55R17                                       A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   T91                                 Lim V17 S03
                        92-120       215/55R17   A01 G75
                        92-120       215/55R17   R96
                        92-120       225/45R17   T91
                        92-120       225/50R17
                        92-120       235/45R17
Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                                 A16 A21 A58
KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                                 V17 S04
e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
e4*2007/46*0295*..      96-120       235/45R17   A12
                        96-120       235/50R17   A12
                        96-120       245/45R17   A12
Opel Antara             93-135       225/60R17   A30 R37                             A16 A21 S03
L-A                     93-190       225/60R17   A30 M+S
e4*2001/116*0118*..     93-190       235/55R17   A30
- incl. Facelift 2011   93-190       235/60R17   A30
                        93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                        93-190       235/65R17   A01 A12 G03
Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                         A16 A21 A58
P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                             Flh Lim V17
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                             S03
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A12
e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                        81,92-143    215/55R17   A12 R96
                        81,92-143    225/45R17   A91
                        81,92-143    225/50R17   A12
                        81,92-143    235/45R17   A12
Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93                 A16 A21 A58
P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                     Car V17 S03
e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37
e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A12
- Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
- Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                        74-132       225/45R17   A91
                        74-132       225/50R17   A12
                        74-132       235/45R17   A12
                        74-143       215/50R17   A12 M+S
                        74-143       225/45R17   A91 M+S
                        74-143       225/50R17   A12 M+S
                        74-143       235/45R17   A12 M+S




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55062012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CARMANI CA 9 7517
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A16 A21 Cpe
P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S03
e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                        74-147        235/55R17    A12
Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A16 A21 Cbo
P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S03
e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                        88-147        235/55R17    A12
Opel Insignia           81-121        215/55R17    A91 R37                               A16 A21 A57
Z-B                     81-125        225/50R17    A91                                   Car Flh V00
e8*2007/46*0264*..      81-125        225/55R17    A90                                   V17 S02
                        81-125        235/50R17    A01 A12 K2b
                        81-125        245/50R17    A01 A12 K2b
Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A16 A21 A58
P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               V17 S03
e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R17    A12 T93 T94
- incl. Facelift 2016   81-147        235/50R17    A12
                        81-147        245/45R17    A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55062012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CARMANI CA 9 7517
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49009 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55062012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CARMANI CA 9 7517
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49009 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55062012 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ CARMANI CA 9 7517
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse
Nr. 1    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 2    205/55R17      225/50R17
Nr. 3    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 4    215/55R17      235/50R17
Nr. 5    225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 7    225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 8    235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    235/50R17      255/45R17
Nr. 10   235/55R17      255/50R17
Nr. 11   235/60R17      255/55R17
Nr. 12   245/45R17      265/40R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. August 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. August 2017




Coen
BW/CC                                                                                   00276963.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim