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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe
                                                  QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP12
                Typ                               RP12-7017
                Radgröße                          7Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                CV           RP12-7017 CV/ohne Ring                  5/115/70,2         40        675    2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49570
                Herstellerzeichen                 PLATIN
                Radtyp und Ausführung             RP12-7017 (s.o.)
                Radgröße                          7Jx17H2
§ 22 49570*09




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      150                    -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49570 nach §22 StVZO

                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Captiva       93-135       215/60R17   A13 R37                          A14 A19 S01
                KLAC, KLAD              93-135       225/60R17   A33 R37
                e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/55R17   A12
                e4*2001/116*0117*..     93-190       235/60R17   A12
                - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                        93-190       235/65R17   A01 A12 G03
                                        93-190       245/55R17   A12
                Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   A91 T89 T93                      A14 A19 A58
                KL1J                    92-120       205/55R17   A91                              Car Flh Lim
                e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   A12 T91                          V17 S01
                                        92-120       215/55R17   A01 A12 G75
                                        92-120       215/55R17   A12 R96
                                        92-120       225/45R17   A12 T91
                                        92-120       225/50R17   A12
                Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                              A14 A19 A58
                KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                              S02
                e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
§ 22 49570*09




                e4*2007/46*0295*..      96-120       235/50R17   A12
                Opel Ampera             111          205/55R17   M+S                              A12 A14 A19
                D1JOI                   111          215/50R17                                    A58 Flh S01
                e13*2007/46*1159*..     111          215/55R17
                Opel Antara             93-135       215/60R17   A11 R37                          A14 A19 S01
                L-A                     93-135       225/60R17   A12 R37
                e4*2001/116*0118*..     93-190       225/60R17   A12 M+S
                - incl. Facelift 2011   93-190       235/55R17   A12
                                        93-190       235/60R17   A12
                                        93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                        93-190       235/65R17   A01 A12 G03
                                        93-190       245/55R17   A12
                Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                      A14 A19 A58
                P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                          Flh Lim V17
                e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                          S01
                e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A91
                e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                        81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                        81,92-143    225/45R17   A91
                                        81,92-143    225/50R17   A12
                Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93              A14 A19 A58
                P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                  Car V17 S01
                e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37
                e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A91
                - Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
                - Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                                        74-132       225/45R17   A91
                                        74-132       225/50R17   A12
                                        74-143       215/50R17   A91 M+S
                                        74-143       225/45R17   A91 M+S
                                        74-143       225/50R17   A12 M+S


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cpe
                P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S01
                e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                                        74-147        235/55R17    A12
                                        74-147        245/50R17    A12
                                        74-147        245/55R17    A12
                Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cbo
                P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S01
                e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                        88-147        235/55R17    A12
                                        88-147        245/50R17    A12
                                        88-147        245/55R17    A12
                Opel Insignia           81-121        215/55R17    A91                                   A14 A19 A58
                Z-B                     81-121        225/50R17    A91                                   B03 Car Flh
                e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R17    A90                                   S03
                                        81-121        235/50R17    A01 A12 K2b
                                        81-121        245/50R17    A01 A12 K2b
                Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A14 A19 A58
                P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               S01
§ 22 49570*09




                e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
                e4*2007/46*0308*..      81-147        235/50R17    A12
                - incl. Facelift 2016

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 49570*09




                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Cabrio-Limousine, Roadster.


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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49570*09




                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
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                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55078513 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP12-7017
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 20. September 2017
§ 22 49570*09




                Tufan                                                                00279328.DOC




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