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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50386 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305



                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                             Modell                        V1
                             Typ                           V1 767
                             Radgröße                      7,5 J x 17 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung     Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                            Zentrierring                    Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             V1 767 45 70 945/06 ZL / ohne Ring             5/115/70,2              45          660    2100
                                          945/06 CMS / ohne Ring
§ 22 50386, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                    50386
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         V1 767 (s.o.)
                             Radgröße                      7,5 J x 17 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Serien-Mutter          Kegel 60°   150                       36                     Serie
                                   M12x1,5
                             S02   Serien-Mutter          Kegel 60°   140                       36                     Serie
                                   M12x1,5
                             S03   Serien-Mutter          Kegel 60°   140                       -                      Serie
                                   M12x1,5 offen
                                   ww. Hutmutter
                             S04   Serien-Mutter          Kegel 60°   140                       -                      Serie
                                   M12x1,5 offen
                             S05   Serien-Mutter          Kegel 60°   140                       23                     Serie
                                   M12x1,5 offen


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50386 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                           Opel



                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%



                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Cruze /-SW      92-120       215/50R17   T91                            A07 A12 A23
                             KL1J                      92-120       215/55R17   A01 G75                        A58 A99 Car
                             e4*2001/116*0140*..       92-120       215/55R17   R96                            F16 Flh Lim
                                                       92-120       225/45R17   T91                            V17 S02
                                                       92-120       225/50R17
§ 22 50386, Erweiterung 03




                                                       92-120       235/45R17
                             Chevrolet Orlando         96-120       215/50R17   A91                            A07 A23 A58
                             KL1Y, KL1YN               96-120       215/55R17   A12                            A99 V17 S01
                             e4*2007/46*0224*..;       96-120       225/50R17   A12
                             e4*2007/46*0295*..        96-120       235/45R17   A12
                                                       96-120       245/45R17   A12
                             Opel Astra-J              81,92-143    215/50R17                                  A07 A12 A23
                             P-J, -/V, /SW             81,92-143    215/55R17   A01 G75                        A58 A99 F16
                             e1*2007/46*0141*..,       81,92-143    215/55R17   R96                            Flh Lim V17
                             e4*2007/46*0309*..,       81,92-143    225/45R17                                  S03
                             e4*2007/46*0204*..        81,92-143    225/50R17
                                                       81,92-143    235/45R17
                             Opel Astra-J              74-132       215/50R17                                  A07 A12 A23
                             P-J/SW, -/V               74-132       215/55R17   A01 G75                        A58 A99 Car
                             e4*2007/46*0204*..;       74-132       215/55R17   R96                            F16 V17 S03
                             e4*2007/46*0308*..        74-132       225/45R17
                             - Sports Tourer           74-132       225/50R17
                             - Station Wagon           74-132       235/45R17
                                                       74-143       215/50R17   M+S
                                                       74-143       225/45R17   M+S
                                                       74-143       225/50R17   M+S
                                                       74-143       235/45R17   M+S
                             Opel Astra-J GTC          74-147       225/55R17                                  A07 A12 A23
                             P-J/SW                                                                            A99 Cpe S03
                             e4*2007/46*0204*..
                             Opel Cascada              88-147       225/55R17                                  A07 A12 A23
                             P-J/SW                                                                            A99 Cbo S04
                             e4*2007/46*0204*..
                             Opel Insignia-B           81-121       215/55R17   A91 R37                        A07 A23 A57
                             Z-B                       81-154       225/50R17   A90                            A99 Car Flh
                             e8*2007/46*0264*..        81-154       225/55R17   A90                            KOV V00 V17
                             - ohne GSI                81-154       235/50R17   A12                            S05
                                                       81-154       245/50R17   A01 A12 K2b



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Zafira Tourer         81-110       215/50R17   A91 R37 T91 T95 132                  A07 A23 A58
                             P-J/SW, -/V                81-110       215/55R17   A12 R37 132                          A99 V17 S03
                             e4*2007/46*0204*..,        81-147       225/50R17   A12 132
                             e4*2007/46*0308*..         81-147       235/45R17   A12 T93 T94 132
                             - incl. Facelift 2016      81-147       245/45R17   A12 132

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 50386, Erweiterung 03




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50386 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
                             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
                             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
§ 22 50386, Erweiterung 03




                             gen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 7

                             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.
§ 22 50386, Erweiterung 03




                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
§ 22 50386, Erweiterung 03




                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50386 nach §22 StVZO

                             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55058915 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ V1 767
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50386, Erweiterung 03




                             Lambsheim, 5. September 2018




                             Laux                                                                 00301872.DOC
                             RN/RL




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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