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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               H7016
             Radgröße                          7,0JX16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             34           H7016 LK115/ohne Ring                 5/115/70,2          40          710    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51906
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             H7016 (s.o.)
             Radgröße                          7,0JX16H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51906




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   -
             S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
             S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      150                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Captiva       93-135        215/70R16   A13                                 A07 A16 A21
             KLAC, KLAD              93-135        225/65R16   A12                                 B03 S03
             e4*2001/116*0113*..,    93-135        225/70R16   A12
             e4*2001/116*0117*..     93-135        235/65R16   A12
             - incl. Facelift 2011   93-190        215/70R16   A13 M+S
                                     93-190        225/70R16   A12 M+S
             Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/60R16   A91                                 A07 A16 A21
             KL1J                    92-120        215/55R16   A12                                 A58 Car F16
             e4*2001/116*0140*..     92-120        215/60R16   A12                                 Flh Lim V16
                                     92-120        225/55R16   A12                                 S03
                                     92-120        245/50R16   A01 A12 K2b K8e R03
             Chevrolet Orlando       96-120        215/55R16   A91                                 A07 A16 A21
             KL1Y, KL1YN             96-120        215/60R16   A91                                 A58 S04
             e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/55R16   A12
             e4*2007/46*0295*..
             Opel Ampera             111           205/60R16   A90 M+S                             A07 A16 A21
             D1JOI                   111           215/55R16   A12 M+S                             A58 Flh S03
             e13*2007/46*1159*..     111           215/60R16   A12 M+S
§ 22 51906




             Opel Antara             93-135        215/70R16   A11                                 A07 A16 A21
             L-A                     93-135        225/65R16   A12                                 B03 S03
             e4*2001/116*0118*..     93-135        225/70R16   A12
             - incl. Facelift 2011   93-135        235/65R16   A12
                                     93-190        215/70R16   A11 M+S
                                     93-190        225/70R16   A12 M+S
             Opel Astra-J            81,92         205/55R16   A91 R09                             A07 A16 A21
             P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/60R16   A91 M+S R37                         A58 F16 Flh
             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/60R16   A91 R37                             Lim V16 S03
             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     205/65R16   A01 A12 G03 R37
             e4*2007/46*0204*..      81,92-143     205/65R16   A12 R09
                                     81,92-143     215/55R16   A12
                                     81,92-143     215/60R16   A91
                                     81,92-143     225/55R16   A12
             Opel Astra-J            74,81,92      205/55R16   A91 R09                             A07 A16 A21
             P-J/SW, -/V             74-132        205/60R16   A91 M+S R37                         A58 Car F16
             e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/60R16   A91 R37                             V16 S03
             e4*2007/46*0308*..      74-132        205/65R16   A01 A12 G03 R37
             - Sports Tourer         74-132        205/65R16   A12 R09
             - Station Wagon         74-132        215/55R16   A12
                                     74-132        215/60R16   A91
                                     74-132        225/55R16   A12
             Opel Insignia-B         81-121        215/60R16   A91                                 A07 A16 A21
             Z-B                     81-121        215/65R16   A12                                 A58 B03 Car
             e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R16   A12                                 Flh HO1 KOV
                                     81-121        225/60R16   A12                                 S02
                                     81-121        245/55R16   A01 A12 K2b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Zafira Tourer      81-110        215/55R16    A91                                   A07 A16 A21
             P-J/SW, -/V             81-110        215/60R16    A91                                   A58 HO1 S03
             e4*2007/46*0204*..,     81-110        225/55R16    A12
             e4*2007/46*0308*..
             - incl. Facelift 2016

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
§ 22 51906




             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 6

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
             ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 51906




             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 6

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             HO1 Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurch-
             messer 300 mm an Achse 1.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51906




             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55018118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 51906




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 22. März 2018




             Coen                                                                   00290915.DOC



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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