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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7


             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                68789 St.Leon-Rot
                                                49 02 0341305

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
             Modell                             C24
             Typ                                C24 707
             Radgröße                           7.0J x 17 H2
             Zentrierart                        Mittenzentrierung

             Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/                Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                           ring                         Lochkreis-ø (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø (mm)        (mm)        (kg)
             C24 707 44 70 1061/09 CMS / ohne Ring      5/115/70,2               44          695    2200


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                         51677
             Herstellerzeichen                  CMS
§ 22 51677




             Radtyp und Ausführung              C24 707 (s.o.)
             Radgröße                           7.0J x 17 H2
             Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                      Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment      Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                               (Nm)              (mm)
             S01 Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°    150               36                 Serie
             S02 Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°    140               36                 Serie
             S03 Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°    140               -                  Serie
                 offen ww. Hutmutter
             S04 Serien-Mutter M12x1,5 -          Kegel 60°    140               23                 Serie
                 offen
             S05 Mutter M12x1,5 mit Schaft        Kegel 60°    140               -                  Z88OR

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                         Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                Opel

             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Captiva       93-135       215/60R17   A33 R37                             A23 A99 S05
             KLAC, KLAD              93-135       225/60R17   A30 R37
             e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/55R17   A30
             e4*2001/116*0117*..     93-190       235/60R17   A63
             - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
             Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   T89 T93                             A07 A12 A23
             KL1J                    92-120       205/55R17                                       A58 A99 Car
             e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   T91                                 Flh Lim V17
                                     92-120       215/55R17   A01 G75                             S02
                                     92-120       215/55R17   R96
                                     92-120       225/45R17   T91
                                     92-120       225/50R17
             Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                                 A07 A23 A58
             KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                                 A99 S01
             e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
             e4*2007/46*0295*..      96-120       235/50R17   A12
§ 22 51677




             Opel Antara             93-135       215/60R17   A30 R37                             A23 A99 S05
             L-A                     93-135       225/60R17   A30 R37
             e4*2001/116*0118*..     93-190       225/60R17   A30 M+S
             - incl. Facelift 2011   93-190       235/55R17   A30
                                     93-190       235/60R17   A63
                                     93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
             Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                         A07 A23 A58
             P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                             A99 Flh Lim
             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                             V17 S03
             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A91
             e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                     81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                     81,92-143    225/45R17   A91
                                     81,92-143    225/50R17   A12
             Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93                 A07 A23 A58
             P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                     A99 Car V17
             e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37                             S03
             e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A91
             - Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
             - Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                                     74-132       225/45R17   A91
                                     74-132       225/50R17   A12
                                     74-143       215/50R17   A91 M+S
                                     74-143       225/45R17   A91 M+S
                                     74-143       225/50R17   A12 M+S
             Opel Astra-J GTC        74-147       225/55R17   A92                                 A07 A23 A99
             P-J/SW                  74-147       225/60R17   A12                                 Cpe S03
             e4*2007/46*0204*..      74-147       235/50R17   A12
                                     74-147       235/55R17   A12



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Cascada            88-147        225/55R17   A92                                  A07 A23 A99
             P-J/SW                  88-147        225/60R17   A12                                  Cbo S03
             e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17   A12
                                     88-147        235/55R17   A12
             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17   A91                                  A07 A23 A58
             Z-B                     81-147        225/50R17   A91                                  A99 B03 Car
             e8*2007/46*0264*..      81-147        225/55R17   A90                                  Flh KOV S04
             - ohne GSI              81-147        235/50R17   A12
                                     81-147        245/50R17   A01 A12 K2b
             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17   A91 R37 T91 T95                      A07 A23 A58
             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17   A12 R37                              A99 S03
             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17   A91
             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/50R17   A12
             - incl. Facelift 2016


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§ 22 51677




             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
§ 22 51677




             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
             gen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
§ 22 51677




             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51677




             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7


             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   195/40R17     215/35R17
             Nr.   2   195/45R17     215/40R17
             Nr.   3   205/40R17     225/35R17
             Nr.   4   205/45R17     235/40R17
             Nr.   5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr.   6   205/55R17     225/50R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51677




             Die Verwendungsprüfung fand am 27. September 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 27. September 2018




             Bohlander                                                                      00303988.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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