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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT2
Typ                               GT2-8018
Radgröße                          8,0Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
O3           GT2-8018 O3 / ohne Ring                5/115/70,2          38          730    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50508
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT2-8018 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150                    -
S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                    -
S04       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                    -
S05       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                    -
S06       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-190        235/55R18   K1a K2b                             A01 A12 A14
KLAC, KLAD              93-190        245/50R18   K1a K1b K2b LK6                     A19 S06
e4*2001/116*0113*..,
e4*2001/116*0117*..
- incl. Facelift 2011
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        215/45R18   T89 T93                             A12 A14 A19
KL1J                    92-120        225/40R18   T88 T92                             A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*..     92-120        225/45R18                                       Lim V18 S03
                        92-120        235/40R18
                        92-120        235/45R18   A01 G75
                        92-120        235/45R18   R96
                        92-120        245/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e
Chevrolet Orlando       96-120        215/45R18   T93                                 A12 A14 A19
KL1Y, KL1YN             96-120        225/45R18                                       A58 V18 S02
e4*2007/46*0224*..;     96-120        235/40R18
e4*2007/46*0295*..      96-120        235/45R18
                        96-120        245/40R18
Opel Ampera             111           215/45R18   T93                                 A12 A14 A19
D1JOI                   111           225/45R18                                       A58 Flh S05
e13*2007/46*1159*..     111           235/40R18   A01 K1a K2b K3i K4i K8h
                        111           235/45R18   A01 K1a K2b K3i K4i K8h
Opel Antara             93-190        235/55R18   K1a K2b                             A01 A12 A14
L-A                     93-190        245/50R18   K1a K1b K2b                         A19 S06
e4*2001/116*0118*..
- incl. Facelift 2011
Opel Astra-J            81,92-143     215/45R18                                       A12 A14 A19
P-J, -/V, /SW           81,92-143     225/40R18   T88 T92                             A58 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     225/45R18                                       V18 S04
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     235/40R18
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     235/45R18   A01 G03 G75
                        81,92-143     235/45R18   R96
                        81,92-143     235/45R18   R09
                        81,92-143     245/40R18
Opel Astra-J            74-132        215/45R18   T89 T93                             A12 A14 A19
P-J/SW, -/V             74-132        225/40R18   T88 T92                             A58 Car V18
e4*2007/46*0204*..;     74-132        225/45R18                                       S04
e4*2007/46*0308*..      74-143        215/45R18   M+S T89 T93
- Sports Tourer         74-143        225/40R18   M+S T88 T92
- Station Wagon         74-143        225/45R18   M+S
                        74-143        235/40R18
                        74-143        235/45R18   A01 G03 G75
                        74-143        235/45R18   R96
                        74-143        235/45R18   R09
                        74-143        245/40R18




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-J GTC        74-147         225/50R18   A92                                 A14 A19 Cpe
P-J/SW                  74-147         225/55R18   A12                                 S04
e4*2007/46*0204*..      74-147         235/45R18   A12
                        74-147         235/50R18   A01 A12 K2b
                        74-147         245/45R18   A92
                        74-147         255/45R18   A12
Opel Cascada            88-147         225/50R18   A92                                 A14 A19 Cbo
P-J/SW                  88-147         225/55R18   A12                                 S04
e4*2007/46*0204*..      88-147         235/45R18   A12
                        88-147         235/50R18   A01 A12 K2b
                        88-147         245/45R18   A92
                        88-147         255/45R18   A12
Opel Insignia-B         81-154         225/45R18   A91                                 A14 A19 A57
Z-B                     81-154         225/50R18   A01 A12 K2b                         A8b Car Flh
e8*2007/46*0264*..      81-154         235/45R18   A90                                 KOV V00 V18
- ohne GSI              81-154         245/40R18   A01 A12 K2b                         S01
                        81-154         245/45R18   A01 A12 K2b
                        81-154         255/45R18   A01 A12 K2b K6k
Opel Insignia-B Coun-   100-154        235/45R18   A90                                 A14 A19 A57
try Tourer              100-154        235/50R18   A12                                 A8b KMV S01
Z-B                     100-154        245/45R18   A12
e8*2007/46*0264*..      100-154        255/45R18   A12
Opel Zafira Tourer      81-110         215/45R18   R37 T89 T93                         A12 A14 A19
P-J/SW, -/V             81-147         225/45R18   T91 T95                             A58 V18 S04
e4*2007/46*0204*..,     81-147         235/40R18   T91 T95
e4*2007/46*0308*..      81-147         235/45R18
- incl. Facelift 2016   81-147         245/40R18   A01 K1a K2b T93 T97

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 5 von 8
A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm
an Achse 1.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 6 von 8
K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50508 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55094515 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ GT2-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8
         Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18     255/35R18
Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18     275/45R18
Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18     285/45R18
Nr. 19   255/55R18     285/50R18
Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. November 2018




Wagner                                                                                 00306845.DOC




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