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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48911 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                                              Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                              56316 Raubach
                                                              QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Modell                           ADV10
                             Typ                              ADV10 7517
                             Radgröße                         7,5Jx17H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             C2           ADV10 7517 C2 / ohne Ring               5/115/70,2         40       715     2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       48911
§ 22 48911, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen                ADV-M
                             Radtyp und Ausführung            ADV10 7517 (s.o.)
                             Radgröße                         7,5Jx17H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
                             S02       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        150                   -
                             S03       Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°        125                   -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                              Opel

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48911 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Captiva       93-135       225/60R17   R37                              A07 A12 A14
                             KLAC, KLAD              93-190       235/55R17                                    A21 S01
                             e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/60R17
                             e4*2001/116*0117*..     93-190       235/65R17   R09 R35 135
                             - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A01 G03 135
                                                     93-190       245/55R17   A01 K1a K2b
                             Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   T89 T93                          A07 A12 A14
                             KL1J                    92-120       205/55R17                                    A21 A58 Car
                             e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   T91                              Flh Lim V17
                                                     92-120       215/55R17   A01 G75                          S01
                                                     92-120       215/55R17   R96
                                                     92-120       225/45R17   T91
                                                     92-120       225/50R17
                                                     92-120       235/45R17
§ 22 48911, Erweiterung 04




                             Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                              A07 A14 A21
                             KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                              A58 V17 S02
                             e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A12
                             e4*2007/46*0295*..      96-120       235/45R17   A12
                                                     96-120       235/50R17   A12
                                                     96-120       245/45R17   A12
                             Opel Ampera             111          205/55R17   M+S                              A07 A12 A14
                             D1JOI                   111          215/50R17                                    A21 A58 Flh
                             e13*2007/46*1159*..     111          215/55R17                                    S01
                                                     111          235/45R17
                             Opel Antara             93-135       225/60R17   R37                              A07 A12 A14
                             L-A                     93-190       225/60R17   M+S                              A21 S01
                             e4*2001/116*0118*..     93-190       235/55R17
                             - incl. Facelift 2011   93-190       235/60R17
                                                     93-190       235/65R17   R09 R35 135
                                                     93-190       235/65R17   A01 G03 135
                                                     93-190       245/55R17   A01 K1a K2b
                             Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                      A07 A14 A21
                             P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                          A58 Flh Lim
                             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                          V17 S01
                             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A12
                             e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                                     81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                                     81,92-143    225/45R17   A91
                                                     81,92-143    225/50R17   A12
                                                     81,92-143    235/45R17   A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Astra-J            74-132        205/50R17    A91 M+S R37 T89 T93                   A07 A14 A21
                             P-J/SW, -/V             74-132        205/50R17    A91 R37 T89 T93                       A58 Car V17
                             e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/55R17    A12 R37                               S01
                             e4*2007/46*0308*..      74-132        215/50R17    A12
                             - Sports Tourer         74-132        215/55R17    A01 A12 G75
                             - Station Wagon         74-132        215/55R17    A12 R96
                                                     74-132        225/45R17    A91
                                                     74-132        225/50R17    A12
                                                     74-132        235/45R17    A12
                                                     74-143        215/50R17    A12 M+S
                                                     74-143        225/45R17    A91 M+S
                                                     74-143        225/50R17    A12 M+S
                                                     74-143        235/45R17    A12 M+S
                             Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A07 A14 A21
                             P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   Cpe S01
                             e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
§ 22 48911, Erweiterung 04




                                                     74-147        235/55R17    A12
                             Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A07 A14 A21
                             P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   Cbo S01
                             e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                                     88-147        235/55R17    A12
                             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17    A91 R37                               A14 A21 A57
                             Z-B                     81-154        225/50R17    A91                                   Car Flh KOV
                             e8*2007/46*0264*..      81-154        225/55R17    A90                                   V00 V17 S03
                             - ohne GSI              81-154        235/50R17    A01 A12 K2b
                                                     81-154        245/50R17    A01 A12 K2b K6k
                             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A07 A14 A21
                             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               A58 V17 S01
                             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A12
                             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R17    A12 T93 T94
                             - incl. Facelift 2016   81-147        235/50R17    A01 K1a K2b
                                                     81-147        245/45R17    A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 8

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 48911, Erweiterung 04




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 8
                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
§ 22 48911, Erweiterung 04




                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 8
                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.
§ 22 48911, Erweiterung 04




                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 8
                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 48911, Erweiterung 04




                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55050412 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ ADV10 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 9. August 2018
§ 22 48911, Erweiterung 04




                             Laux                                                                  00299663.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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