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          ABE: 47705
               Design:
               C 14
           Radnummer:
        C14 757 35 16
                Daten:
       7.5x17" ET35 LK5/120/72.5

             CMS 536/02
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47705*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7,5 J x 17 EH2+


Typ:                         C14 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 47705*04

Die ABE-Nr. 47705 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 17 EH2+ , Typ C14
757, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55088212 (2.Ausfertigung) vom
19.11.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

1, 2, 6                              (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.11.2013
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 09.12.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55088212 (2.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
19.11.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47705*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55088212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 4



Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot



Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

Modell                        C14
Typ                           C14 757
Radgröße                      7,5 J x 17 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus- führung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                                                 Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                 (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                 Mittenloch-ø   (mm)
                                                 (mm)
C14 757 45 56    536/15 SD / ohne Ring           5/108/63,4     45    715     2085       4/2012
                 536/15 CMS / ohne Ring
C14 757 45 07    536/07 SD / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 5/108/63,4      45    715     2085       4/2012
                 536/07 CMS/SR11 Ø67,1 -Ø63,4
C14 757 45 07    536/07 SD / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 5/108/65,1      45    715     2085       3/2012
                 536/07 CMS/SR13 Ø67,1 -Ø65,1
C14 757 35 91S   536/12 SD / SR22 Ø66,45-Ø57,1 5/112/57,1       35    720     2145       4/2012
                 536/12 CMS/SR22 Ø66,45-Ø57,1
C14 757 41 91S   536/11 SD / SR22 Ø66,45-Ø57,1 5/112/57,1       41    720     2115       4/2012
                 536/11 CMS/SR22 Ø66,45-Ø57,1
C14 757 48 60S   536/10 SD / ohne Ring           5/112/57,1     48    720     2115       4/2012
                 536/10 CMS / ohne Ring
C14 757 35 91S   536/12 SD / ohne Ring           5/112/66,6     35    720     2145       4/2012
                 536/12 CMS / ohne Ring
C14 757 41 91S   536/11 SD / ohne Ring           5/112/66,6     41    720     2115       4/2012
                 536/11 CMS / ohne Ring
C14 757 40 10    536/05 SD / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1    40    720     2115       4/2012
                 536/05 CMS/SR10 Ø67,1- Ø60,1
C14 757 40 10    536/05 SD / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1    40    720     2115       4/2012
                 536/05 CMS/SR12 Ø67,1 -Ø64,1
C14 757 40 10    536/05 SD / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1    40    720     2115       4/2012
                 536/05 CMS/SR14 Ø67,1 -Ø66,1
C14 757 40 10    536/05 SD / ohne Ring           5/114,3/67,1   40    720     2115       4/2012
                 536/05 CMS / ohne Ring
C14 757 41 70    536/14 SD / ohne Ring           5/115/70,2     41    720     2115       4/2012
                 536/14 CMS / ohne Ring
C14 757 35 16    536/02 SD /SRZ11 Ø72,6 -Ø67,1 5/120/67,1       35    685     2105       4/2012
                 536/02 CMS/SRZ11 Ø72,6-Ø 67,1
C14 757 35 16    536/02 SD / ohne Ring           5/120/72,6     35    685     2105       4/2012
                 536/02 CMS / ohne Ring




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55088212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    47705
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C14 757 (s.o.)
Radgröße                      7,5Jx17H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           SD
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/110        38                   720            2115
5/115        41                   720            2115
5/112        48                   720            2115
5/112        35                   720            2145
5/120        35                   685            2105
5/105        41                   610            1965
5/108        45                   715            2085

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120        205/50R17      35                   685
5/120        195/40R17      35                   720
5/114,3      195/40R17      48                   720
5/100        195/40R17      38                   610
5/100        195/40R17      38                   720
5/108        205/50R17      45                   715
5/108        195/40R17      45                   720
5/112        205/50R17      48                   720
5/112        205/50R17      48                   720
5/115        205/50R17      41                   720
5/105/56,6   195/40R17      41                   610



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55088212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 4


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3        265/60R17     48                 720
5/108          255/50R17     45                 720


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 10,74 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde vom TÜV Rheinland China in Wuxi ab März 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde von der TÜV SÜD Automotive GmbH in
München im Juli 2009 durchgeführt.


Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Doppelspeichen ww. lackiert oder poliert.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55088212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

Anlagen

Anlage zur Radbeschreibung        C14 757                           25.09.2012
Beschreibung ( CMS )              C14 757                           26.01.2011
Radzeichnung ( CMS )              J 536 000-G                       24.09.2010
                                  mit Änderung vom                  21.04.2011
Radzeichnung ( CMS )              J 536 002-A                       24.09.2010
                                  mit Änderung vom                  06.02.2009
Radzeichnung ( CMS )              J 536 004-A                       24.09.2010
                                  mit Änderung vom                  06.02.2009
Radzeichnung ( CMS )              J 536 005-A                       24.09.2010
                                  mit Änderung vom                  06.02.2009
Radzeichnung ( CMS )              J 536 007-B                       24.09.2010
                                  mit Änderung vom                  02.07.2009
Radzeichnung ( CMS )              J 536 010-A                       24.09.2010
                                  mit Änderung vom                  06.02.2009
Radzeichnung ( CMS )              J 536 011_B                       12.11.2008
                                  mit Änderung vom                  10.02.2010
Radzeichnung ( CMS )              J 536 012_A                       24.12.2009
                                  mit Änderung vom                  10.02.2010
Radzeichnung ( CMS )              J 536 013_A                       11.01.2010
                                  mit Änderung vom                  03.03.2010
Radzeichnung ( CMS )              J 536 014                         03.03.2010
Radzeichnung ( CMS )              J 536 015                         21.04.2011
Beschreibung ( SD )               C14 757                           14.08.2012
Radzeichnung ( SD )               30-3101010 Bl. 1/2                04.11.2011
                                  mit Änderung vom                  03.08.2012
Radzeichnung ( SD )               30-3101010 Bl. 2/2                04.11.2011
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                         07.07.2000
                                  mit Änderung vom                  31.08.2001
Zentrierringzeichnung             Übersicht Zentrierringzeichnung   02.08.2012
                                  mit Zeichnungen
                                  Stand 02.08.2012
Befestigungsmittelzeichnung       Übersicht Befestigungsmittel      09.02.2010
                                  mit Zeichnungen
                                  Stand 02.08.2012
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 15

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. November 2013




Bohlander                                                                    00202871.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55088212 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C14
Typ                             C14 757
Radgröße                        7,5Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrier-    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 ring                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C14 757 35 16 536/02 SD /                        5/120/67,1          35          685    2105
              SRZ11 Ø72,6 - Ø67,1
              536/02 CMS /
              SRZ11 Ø72,6 - Ø67,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      47705
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C14 757 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx17H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel
                                Saab

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55088212 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu       118, 123       225/50R17     A33                                    A02 A04 A05
KL1G                   118, 123       225/55R17     A12                                    A08 A09 A16
e9*2007/46*0188*..     118, 123       235/50R17     A12                                    A23 A58 Lim
                       118, 123       245/45R17     A12                                    V17 S02
                       118, 123       245/50R17     A12
Opel Insignia          81-118         205/55R17     A13 M+S R37 T91 T95                    A02 A04 A05
0G-A                   81-191         215/55R17     A13 T94 T98                            A08 A09 A16
e1*2001/116*0475*..;   81-191         225/50R17     A33 T94 T98                            A23 B03 Flh
e1*2007/46*0374*..     81-191         225/55R17     A12                                    J18 Lim V00
                       81-191         235/50R17     A12                                    V17 S02
                       81-191         245/45R17     A12
                       81-191         245/50R17     A01 A12 K1a K2b
Opel Insignia          81-191         215/55R17     A13 T94 T98                            A02 A04 A05
0G-A, -/V              81-191         225/50R17     A33 T94 T98                            A08 A09 A16
e1*2001/116*0475*..;   81-191         225/55R17     A12                                    A23 B03 Car
e1*2007/46*0374*..;    81-191         235/50R17     A12                                    J18 V00 V17
e1*2007/46*0860*..     81-191         245/45R17     A12                                    S02
- Sports Tourer        81-191         245/50R17     A01 A12 K1a K2b
- Station Wagon        85,103         205/55R17     A13 M+S R37 T91 T95
Saab 9-5               118            215/55R17     A91 M+S R37                            A02 A04 A05
YS3G                   118-221        225/50R17     A12                                    A08 A09 A16
e4*2007/46*0137*..     118-221        225/55R17     A12                                    A23 J18 Lim
                       118-221        235/50R17     A01 A12 K2b                            V00 V17 S02
                       118-221        245/45R17     A12
                       118-221        245/50R17     A01 A12 K1a K2b K4h

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55088212 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5


A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

J18    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm oder größer an Achse1.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55088212 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5


K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47705 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55088212 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C14 757
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. April 2013 in Lambsheim statt.



Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Doppelspeichen ww. lackiert oder poliert.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. April 2013




Bohlander                                                                     00193938.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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