ABE: 46572 Design: C8 Radnummer: C8 757 35 16 Daten: 7.5x17" ET35 LK5/120/72.5 CMS 428/10 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 46572*04 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7½ J x 17 H2 Typ: C8 757 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46572*04 Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 vom 28.07.2009 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 18.09.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 46572*04 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 5 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 46572 366-0646-05-MURD/N4 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Typ: C8 757 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein. Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert. Die Ausführungsvarianten 4191S und 3516 ML67,1 kommen neu hinzu. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum C8 757 3853S C8 757 CMS428/1 ohne 100/5 57,1 38 610 1965 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 11/05 C8 757 4507 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 11/05 C8 757 3859 C8 757 CMS428/3 ohne 110/5 65,1 38 720 2115 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 11/05 C8 757 4160S C8 757 CMS428/7 ohne 112/5 57,1 41 712 2141 11/05 C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 48 720 2115 11/05 C8 757 4860S C8 757 CMS428/6 ohne 112/5 57,1 48 720 2115 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 680 2251 11/05 C8 757 3509 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 11/05 C8 757 4191S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 680 2060 11/08 C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 48 700 2178 11/05 C8 757 4809 C8 757 CMS428/5 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 48 720 2115 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2250 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2208 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 720 2115 11/05 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 693 2208 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 693 2208 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 720 2115 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2141 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 720 2115 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 11/05 C8 757 4010 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 ohne 114,3/5 67,1 48 682 2251 11/05 C8 757 4810 C8 757 CMS428/8 ohne 114,3/5 67,1 48 720 2115 11/05 C8 757 3516 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 11/05 C8 757 3516 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Handelsmarke : C8 Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,3 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 3509: : Außenseite : Innenseite Hersteller : CMS : -- Handelsmarke : -- : C8 Radtyp : -- : C8 757 Radausführung : -- : C8 757 CMS428/4 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 46572 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 11.05 Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0646-05-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 3853S 38 28.07.2009 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 2 RENAULT C8 757 4507 45 28.07.2009 liegt bei 3 FORD, JAGUAR, VOLVO C8 757 4507; C8 757 4507; 45 28.07.2009 liegt bei C8 757 4507 4 VOLVO C8 757 4507 45 28.07.2009 liegt bei 5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C8 757 3859 38 28.07.2009 liegt bei 7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 757 4160S 41 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 6 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 3509; C8 757 3509 35 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 4860S 48 28.07.2009 liegt bei 19 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 4809 48 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 21 AUDI C8 757 4191S 41 28.07.2009 liegt bei 9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 3509; C8 757 3509 35 28.07.2009 liegt bei MERCEDES-BENZ 10 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 4809; C8 757 4809 48 28.07.2009 liegt bei MERCEDES-BENZ 11 SUZUKI, TOYOTA C8 757 4010; C8 757 4010; 40 28.07.2009 liegt bei C8 757 4010 12 SUZUKI, TOYOTA C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 13 HONDA C8 757 4010; C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei 14 HONDA C8 757 4810; C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 15 NISSAN, Nissan International S. A., C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei RENAULT 20 RENAULT C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C8 757 4010; C8 757 4010 40 28.07.2009 liegt bei FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT 17 KIA, MAZDA C8 757 4810; C8 757 4810 48 28.07.2009 liegt bei 22 OPEL C8 757 3516 35 28.07.2009 liegt bei 18 BMW, BMW AG C8 757 3516 35 28.07.2009 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Westphäling Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 28.07.2009 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Angaben/Antrag-CMS C8 757_J428 21.07.2009 Fertigungs.-CMS-Pinarbasi C8 757_J428 08.07.2009 Hersteller.-CMS-Pinarbasi C8 757_J428 21.07.2009 Radbeschreibung C8 757_J428 23.03.2006 A/06.04.2008 Radzeichnung J428_011 12.11.2008 Zentrierring System Dezent 72,6 01.10.2007 TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-0646-05-MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 15 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 757 35 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 67,1 Kunststoff 685 2105 11/05 16CMS C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 67,1 Kunststoff 685 2105 11/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MALIBU Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94 12I Stufenheck; 225/55R17 97 12A Frontantrieb; 235/45R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 12A 51A; 71K; 723; 73C; 235/55R17 99 12A 74A; 74P; 76S 245/45R17 95 12A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95 Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 Schrägheck; 225/50R17 98 Allradantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 12A; 51A; 573; 71K; 235/50R17 96 11A; 24M 723; 729; 73C; 74A; 235/55R17 99 11A; 24M 74P; 76S 245/45R17 95 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 15 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91 Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 Schrägheck; 225/50R17 94 Frontantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 723; 235/50R17 96 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 235/55R17 99 11A; 24M 76S 245/45R17 95 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W Kombi; Frontantrieb; e1*2007/46*0374*.. 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 723; 225/55R17 97 729; 73C; 74A; 74P; 235/45R17 94 76S 235/50R17 96 11A; 24M 235/55R17 99 11A; 24M 245/45R17 95 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 Kombi; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 Allradantrieb; 225/50R17 98 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A; 51A; 573; 71K; 235/45R17 97 723; 729; 73C; 74A; 235/50R17 96 11A; 24M 74P; 76S 235/55R17 99 11A; 24M 245/45R17 95 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98 Limousine; 225/55R17 97 Allradantrieb; 235/45R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 248 12A; 51A; 573; 71K; 245/45R17 95 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 15 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 15 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 72,6 660 2178 11/05 16CMS C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 72,6 685 2105 11/05 16CMS C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 72,6 660 2178 03/12 C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 72,6 685 2105 03/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; 187 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Z 52 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1; 3K; 3L; M3B; R/C; 346L; 346X; X1-N1; 1C; 3 B; 346R; 3/CG; 560X; 3K-N1; 3 C; 390L; 187; 3/C; X-N1; 182; 392C; 346C; 3/B; 346K; Z85; 3C; 390X Zubehör : Z 52 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L (Ab e1*2007/46*0314*05) Zubehör : Z 96 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K (Ab e1*2007/46*0315*06) Zubehör : Z 96 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Z 96 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL/X; X-N1; UKL-N1; X3 Zubehör : Z 96 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : Z 72 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X83 140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 723; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S 225/55R17 97 52J 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; e1*93/81*0029*07; 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 66B; 687 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 73C; 74A 66B; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 73C; 74A 681; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M; 362 Cabrio; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 362 73C; 74A 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 215/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 631; 66A; 684 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 73C; 74A 24M; 362 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 215/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 631; 66A; 684 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig; 362 Compact; 215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 362 73C; 74A 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen; 362 Cabrio; 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 21L; 73C; 74A 22B; 24C; 24D; 51G; 66A; 684 235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Touring; 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24D; 362; 66A; 684 73C; 74A 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Limousine; 24M; 362 Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 362 73C; 74A 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Compact; e1*98/14*0017*.. 362 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 362 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A 362 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 51J BMW 3er (F31) ab 215/50R17 91W 51J 2012; Ab 85 - 190 225/50R17 94 11A; 248 e1*2007/46*0315*06; 235/45R17 94 Radschraube M14x1, 245/45R17 95 11A; 248 25; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 91 12R; 51J BMW 3er (F30) ab 215/50R17 91 12R; 51J 2012; Ab 85 - 225 225/50R17 94 12T e1*2007/46*0314*05; 235/45R17 94 12A Limousine; 245/45R17 95 12A Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio; 346K e1*98/14*0112*.. 66A Coupe; Limousine; e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0097*.. 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0146*.. 66B; 687 723; 729; 73C; 74A; 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 744 66A 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5GA; 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K; 51G 723; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 744 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 66B; 687 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 5GA; 66A 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 66A 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76R; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 160 225/45R17 91 12M Nur bis e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76R; 76Z 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J Cabrio; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76R; 76Z Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine 235/45R17 93Y Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 271 10B; 11B; 11G; 11H; UKL/X e1*2007/46*0496*.. 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 271 73C; 74A; 76S 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244 225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 205/65R17 96 12T; 52J Nur BMW X3; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76S X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 205/65R17 96 12T; 52J Nur BMW X3; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76T Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 160 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; 27H BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 51J BMW 1er (F21 2012); 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27H Ab 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; 26B; e1*2007/46*0283*04; 26N; 27H Ab e1*2007/46*0273*04; Kombilimousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Cabrio; Coupe; 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Heckantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 100 - 225 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 575 729; 73C; 74A; 744; 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 76R; 76S M+S 52J 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J M+S 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 575 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 24M 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 4-türig; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 744; 24M 76S 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; 27I Nur bis 215/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0273*03; 225/45R17 90 11A; 22M; 24J; 24M; 27I Ab 235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2001/116*0287*10; 26P; 27I Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen- Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen- Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0273*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 190 y = 220 25 VA 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572 ANLAGE: 16 Radtyp: C8 757 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 21.11.2012 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 187 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0287*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.