ABE: 46274 Design: C8 Radnummer: C8 808 35 16 Daten: 8x18" ET35 LK5/120/72.5 CMS 388/14 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 46274*03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: C8 808 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46274*03 Die ABE-Nr. 46274 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ C8 808, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3 vom 28.07.2009 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 18.09.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 46274*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 5 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 46274 366-0493-05-MURD/N3 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: C8 808 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18H2 gekennzeichnet sein. Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert. Die Ausführungsvarianten 4591S und 3516 ML 67,1 kommen neu hinzu. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum C8 808 3506 C8 808 CMS388/2 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/5 54,1 35 610 2065 10/05 C8 808 3506 C8 808 CMS388/2 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/5 56,1 35 610 2065 10/05 C8 808 3506 C8 808 CMS388/2 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/5 57,1 35 610 2065 10/05 C8 808 3506C C8 808 CMS388/2 SR20 Ø67.1-Ø57.1 100/5 57,1 35 610 2065 10/05 C8 808 3553S C8 808 CMS388/1 ohne 100/5 57,1 35 610 2065 10/05 C8 808 4007 C8 808 CMS388/3 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 40 715 2095 10/05 C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2095 10/05 C8 808 4007 C8 808 CMS388/3 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2095 10/05 C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 709 2114 10/05 C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2095 10/05 C8 808 4007 C8 808 CMS388/3 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 40 715 2095 10/05 C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2095 10/05 C8 808 3559 C8 808 CMS388/4 ohne 110/5 65,1 35 720 2115 10/05 C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 10/05 C8 808 4460S C8 808 CMS388/6 ohne 112/5 57,1 44 720 2115 10/05 C8 808 5060S C8 808 CMS388/5 ohne 112/5 57,1 50 680 2000 10/05 C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 679 2254 10/05 C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 710 2144 10/05 C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 10/05 C8 808 4591S C8 808 CMS388/15 ohne 112/5 66,6 45 680 2050 11/12 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2217 10/05 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 690 2217 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 720 2115 10/05 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 690 2217 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 720 2114 10/05 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 670 2284 10/05 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 720 2115 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 660 2327 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 720 2114 10/05 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2254 10/05 C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 ohne 114,3/5 67,1 45 680 2254 10/05 C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 ohne 114,3/5 67,1 45 720 2115 10/05 C8 808 3516 C8 808 CMS388/14 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 690 2115 10/05 C8 808 1516 C8 808 CMS388/12 ohne 120/5 72,6 15 720 2150 10/05 C8 808 2016 C8 808 CMS388/11 ohne 120/5 72,6 20 695 2115 10/05 C8 808 3516 C8 808 CMS388/14 ohne 120/5 72,6 35 690 2115 10/05 C8 808 4016 C8 808 CMS388/10 ohne 120/5 72,6 40 690 2115 10/05 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Handelsmarke : C8 Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 12,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 808 3553S: : Außenseite : Innenseite Hersteller : CMS : -- Handelsmarke : -- : C8 Radtyp : -- : C8 808 Radausführung : -- : C8 808 CMS388/1 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Typzeichen : KBA 46274 : -- Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 10.05 Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0493-05-MURD/N2-TB der TÜV Automotive GmbH. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I orientieren. Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 808 3553S 35 28.07.2009 liegt bei 2 RENAULT C8 808 4507 45 28.07.2009 liegt bei 3 FORD, JAGUAR, VOLVO C8 808 4507; C8 808 4507 45 28.07.2009 liegt bei 4 VOLVO C8 808 4507 45 28.07.2009 liegt bei 5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C8 808 3559 35 28.07.2009 liegt bei 8 AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN C8 808 5060S 50 28.07.2009 liegt bei 6 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, C8 808 3509 35 28.07.2009 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 808 4460S 44 28.07.2009 liegt bei VOLKSWAGEN 29 AUDI C8 808 4591S 45 28.07.2009 liegt bei 9 AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER C8 808 3509; C8 808 3509; 35 28.07.2009 liegt bei BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C8 808 3509 10 SUZUKI, TOYOTA C8 808 4010; C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei 11 SUZUKI, TOYOTA C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei 12 HONDA C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei 13 HONDA C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei 14 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) C8 808 4010; C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei 28 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei RENAULT 15 FORD, HYUNDAI, KIA, MAZDA, C8 808 4010; C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei MITSUBISHI 16 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei MAZDA 30 OPEL C8 808 3516 35 28.07.2009 liegt bei 18 BMW, BMW AG C8 808 3516 35 28.07.2009 liegt bei 19 BMW, BMW AG C8 808 4016 40 28.07.2009 liegt bei 17 BMW, BMW AG C8 808 1516 15 28.07.2009 liegt bei 20 C8 808 3506 C8 808 3506 35 28.07.2009 liegt bei 21 C8 808 3506 C8 808 3506 35 28.07.2009 liegt bei 22 C8 808 3506 C8 808 3506 35 28.07.2009 liegt bei 23 C8 808 3506C C8 808 3506C 35 28.07.2009 liegt bei 24 C8 808 4007 C8 808 4007 40 28.07.2009 liegt bei 25 C8 808 4007 C8 808 4007 40 28.07.2009 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808 Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 26 C8 808 4007 C8 808 4007 40 28.07.2009 liegt bei 27 C8 808 2016 C8 808 2016 20 28.07.2009 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Westphäling Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 28.07.2009 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Angaben/Antrags.-CMS C8 808_J388 21.07.2009 Fertigungs.-CMS-Pinarbasi C8 808_J388 08.07.2009 Hersteller.-CMS-Pinarbasi C8 808_J388 21.07.2009 Radteilzeichnung J 388 015 12.11.2008 Zentrierring System Dezent 72,6 01.10.2008 TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 808 35 C8 808 CMS388/14 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 67,1 Kunststoff 690 2115 10/05 16CMS C8 808 35 16SD C8 808 CMS388/14SD SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 67,1 Kunststoff 690 2115 03/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MALIBU Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 95 12I Stufenheck; 225/50R18 95 12A Frontantrieb; 235/40R18 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A 51A; 71K; 723; 73C; 245/40R18 93 12A 74A; 74P; 76O 245/45R18 96 12A 255/45R18 99 11A; 12A; 248; 26P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R18 95 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 235/45R18 98 52J Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91 Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91 Schrägheck; 235/45R18 94 Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R18 95 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 235/45R18 98 52J Stufenheck; 245/40R18 97 52J Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 Schrägheck; 235/45R18 98 Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W Kombi; Frontantrieb; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 235/45R18 94 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 245/45R18 96 11A; 24M 76O 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 52J Kombi; Allradantrieb; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 98 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R18 97 11A; 24M 723; 729; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 24M 74P; 76O 255/45R18 99 11A; 24J; 24M Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95 Limousine; 235/40R18 95 Allradantrieb; 235/45R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 573; 71K; 245/45R18 100 723; 729; 73C; 74A; 255/45R18 99 11A; 245; 248 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: GM KOREA Fahrzeugtyp: KL1G Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*.. Handelsbez.: MALIBU Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 315 y = 305 VA 26B x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 350 20 VA 26N x = 350 y = 350 8 VA 27F x = 335 y = 280 15 HA 27H x = 335 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.