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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 6

Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Industriestraße 21
                                           86438 Kissing
                                           QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad

Modell                                     D119
Typ                                        D119
Radgröße                                   8,5JJx19H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                                    kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                           tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
512037        D119 5/120 /                                 5/120/67,1          37          920    2280
              ZH-100-4 Ø76xØ67.1***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert



Kennzeichnungen

KBA-Nummer                                 48699
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D119 (s.o.)
Radgröße                                   8,5JJx19H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)    Gesamthöhe (mm)
S01       Mutter M14x1,5                      Kegel 60°        150                  40
          Bimecc, Typ: D5


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                                 Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                           Opel
                                           Saab


Spurverbreiterung                          innerhalb 2%



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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       225/40R19   T93                                 A12 A15 A18
KL1G                    118, 123       225/45R19   T96                                 A58 Lim S01
e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/40R19   T96
                        118, 123       245/35R19   T93
                        118, 123       245/40R19
                        118, 123       255/35R19   T96
                        118, 123       255/40R19
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                         A12 A15 A18
0G-A                    81-191         235/40R19                                       Flh J18 Lim
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   T89 T93                             V00 V19 S01
e1*2007/46*0374*..      81-191         245/40R19
- incl. Facelift 2013   81-191         255/35R19   A01 K2b
                        81-191         255/40R19   A01 K2b
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                         A12 A15 A18
0G-A, -/V               81-191         235/40R19   T92 T96                             Car J18 KOV
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   T89 T93                             V00 V19 S01
e1*2007/46*0374*..;     81-191         245/40R19   T94 T98
e1*2007/46*0860*..      81-191         255/35R19   A01 K2b T92 T96
- Sports Tourer         81-191         255/40R19   A01 K2b
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia Country   120-184        225/45R19   T96                                 A12 A15 A18
Tourer                  120-184        235/40R19   T96                                 A56 Car J18
0G-A                    120-184        235/45R19                                       KMV S01
e1*2007/46*0374*11-..   120-184        245/40R19
                        120-184        245/45R19
                        120-184        255/40R19
Saab 9-5                118-221        225/40R19   T93                                 A12 A15 A18
YS3G                    118-221        235/40R19   T96                                 Lim V00 V19
e4*2007/46*0137*..      118-221        245/35R19   A01 K2b T93                         S01
                        118-221        245/40R19   A01 K2b
                        118-221        255/35R19   A01 K1a K2b K4h T96
                        118-221        255/40R19   A01 K1a K2b K4h



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwen-
det werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

J18    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm oder größer an Achse1.



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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5; siehe Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19     255/40R19
Nr. 7    235/50R19     255/45R19
Nr. 8    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19     305/25R19
Nr. 10   245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19     275/40R19
Nr. 13   245/50R19     275/45R19
Nr. 14   255/30R19     305/25R19
Nr. 15   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19     285/40R19
Nr. 18   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19     295/30R19, 305/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2015 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) wurde von der Firma Diewe Gmbh für diesen Anwendungsfall
bestätigt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55062911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. März 2015




Bohlander                                                                    00225241.DOC




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