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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50320 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55014615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ 42 859
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Bavaria Technik GmbH
                                  Dr.-Kilian-Straße 11
                                  92637 Weiden
                                  QM-Nr.: 49 02 0450810

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            42
Typ                               42 859
Radgröße                          8,5Jx19EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-            T 42 859 35 T / ohne Ring             5/120/67,1         35        740    2250
             X 42 859 35 T / 5402 Ø72,6 - Ø67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50320
Herstellerzeichen                 BA.T.
Radtyp und Ausführung             42 859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                  -
          (Gesamthöhe: 40 mm)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50320 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55014615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ 42 859
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       225/40R19   T93                            A12 A14 A18
KL1G                    118, 123       225/45R19   T96                            A58 Lim S02
e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/40R19   T96
                        118, 123       245/35R19   T93
                        118, 123       245/40R19
                        118, 123       255/35R19   A01 K1a K2b K4h T96
                        118, 123       255/40R19   A01 K1a K2b K4h
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                    A12 A14 A18
0G-A                    81-191         235/40R19                                  Flh Lim V00
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   A01 K2b T89 T93                V19 S02
e1*2007/46*0374*..      81-191         245/40R19   A01 K2b
- incl. Facelift 2013   81-191         255/35R19   A01 K1a K2b
                        81-191         255/40R19   A01 K1a K2b
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                    A12 A14 A18
0G-A, -/V               81-191         235/40R19   T92 T96                        Car KOV V00
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   A01 K2b T89 T93                V19 S02
e1*2007/46*0374*..;     81-191         245/40R19   A01 K2b T94 T98
e1*2007/46*0860*..      81-191         255/35R19   A01 K1a K2b T92 T96
- Sports Tourer         81-191         255/40R19   A01 K1a K2b
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia Country   120-184        225/45R19   T96                            A12 A14 A18
Tourer                  120-184        235/40R19   T96                            A56 Car KMV
0G-A                    120-184        235/45R19                                  S02
e1*2007/46*0374*11-..   120-184        245/40R19
                        120-184        245/45R19
                        120-184        255/40R19   A01 K4h
Opel Insignia OPC       239            235/40R19   M+S                            A12 A14 A18
0G-A                    239            245/35R19   A01 K2b T93                    A56 Flh Lim
e1*2001/116*0475*..;    239            245/40R19   A01 K2b                        S02
e1*2007/46*0374*..      239            255/35R19   A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2013   239            255/40R19   A01 K1a K2b
Opel Insignia OPC       239            235/40R19   M+S T96                        A12 A14 A18
0G-A                    239            245/35R19   A01 K2b T93                    A56 Car KOV
e1*2001/116*0475*..;    239            245/40R19   A01 K2b T94 T98                S02
e1*2007/46*0374*..      239            255/35R19   A01 K1a K2b T96
- Sports Tourer         239            255/40R19   A01 K1a K2b
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Saab 9-5                118-221        225/40R19   T93                            A12 A14 A18
YS3G                    118-221        235/40R19   T96                            Lim V00 V19
e4*2007/46*0137*..      118-221        245/35R19   A01 K2b T93                    S02
                        118-221        245/40R19   A01 K2b
                        118-221        255/35R19   A01 K1a K2b K4h T96
                        118-221        255/40R19   A01 K1a K2b K4h




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50320 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55014615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ 42 859
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50320 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55014615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ 42 859
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50320 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55014615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ 42 859
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.    2   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.    3   225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr.    4   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.    5   235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr.    6   235/45R19     255/40R19
Nr.    7   235/50R19     255/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. März 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. März 2015




Laux                                                                    00225341.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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